Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein Pro-Kopf-Einkommen, das berücksichtigt, in welcher Art von Haushalt die Menschen leben, um das Wohlstandsniveau von Haushalten unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung vergleichbar zu machen.
Es ist eine fiktive Rechengröße, die aus der Haushaltszusammensetzung und dem Haushaltsnettoeinkommen abgeleitet wird. Dazu wird das Haushaltsnettoeinkommen nicht durch die Zahl der Personen im Haushalt geteilt, sondern durch einen kleineren Wert, da angenommen wird, dass in größeren Haushalten wirtschaftliche Einspareffekte auftreten (wie durch gemeinsame Nutzung von Wohnraum und Haushaltsgeräten). Beispielsweise benötigt ein Zweipersonenhaushalt durch das gemeinsame Wirtschaften weniger als das doppelte Einkommen, um gegenüber einem Einpersonenhaushalt einen vergleichbaren Lebensstandard zu erzielen. Für die Äquivalenzgewichtung muss eine Annahme darüber getroffen werden, wie groß die Einspareffekte durch das gemeinsame Wirtschaften sind. Nach EU-Konvention wird die neue OECD-Skala zur Äquivalenzgewichtung herangezogen. Diese nimmt für die erste erwachsene Person im Haushalt ein Bedarfsgewicht von 1,0 an und für jede weitere Person im Alter ab 14 Jahren ein Bedarfsgewicht von 0,5 sowie für Haushaltsmitglieder unter 14 Jahren ein Bedarfsgewicht von 0,3. Das Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summe der Bedarfsgewichte (Gesamtbedarfsgewicht) geteilt und der sich daraus ergebende Betrag jedem Haushaltsmitglied als sein persönliches Nettoäquivalenzeinkommen beziehungsweise Pro-Kopf-Einkommen zugewiesen. Durch diese Äquivalenzgewichtung ist die Einkommenssituation einer Person aus einem Einpersonenhaushalt nun direkt vergleichbar mit der Einkommenssituation einer Person aus einem Mehrpersonenhaushalt. Zugleich kann die Einkommensverteilung in der Gesamtbevölkerung betrachtet werden.
Ein Beispiel: Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren erhalten ein Gesamtbedarfsgewicht von 2,1 (1,0 + 0,5 + 0,3 + 0,3). Beläuft sich das verfügbare Nettoeinkommen eines solchen Haushalts auf 2.000 Euro monatlich, so ergibt sich als Nettoäquivalenzeinkommen 952,38 Euro monatlich (= 2.000 Euro geteilt durch 2,1), das jedem Haushaltsmitglied zugewiesen wird. Der Vier-Personen-Beispielhaushalt mit zwei erwachsenen Personen und zwei Kindern unter 14 Jahren benötigt bei der Berechnung also deshalb nicht das 4-Fache, sondern nur das 2,1-Fache des Einkommens eines Einpersonenhaushalts, um das gleiche Wohlstandsniveau wie der Einpersonenhaushalt zu erreichen.