Die folgenden Angaben sind der Statistik der Eheschließungen und der Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen (Scheidungsstatistik) entnommen. Die Standesämter melden die Eheschließungen an die amtliche Statistik, die Justizgeschäftsstellen der Familiengerichte melden die Scheidungsfälle.
In Deutschland heirateten im Jahr 2019 insgesamt 416.300 Paare. Davon waren 402.300 Eheschließungen zwischen Mann und Frau, 6.800 männliche und 7.200 weibliche Paare. Die Zahl der Eheschließungen insgesamt nahm gegenüber dem Vorjahr um 7 % ab. Im Jahr 2018 waren allerdings besonders viele Eheschließungen gezählt worden als Folge der Einführung der "Ehe für alle" im Oktober 2017.
Die Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ging 2019 erheblich zurück. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Ergebnis von 2018 auch die von Oktober bis Dezember 2017 geschlossenen Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts enthält. Zudem sind auch die Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen enthalten. Werden diese Sondereffekte herausgerechnet und nur die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ohne Umwandlungen betrachtet, so war es 2019 mit 9.200 "neuen" Eheschließungen lediglich 1 % weniger als im Jahr 2018. Von Oktober 2017 bis Ende 2019 haben insgesamt 26.300 gleichgeschlechtliche Paare ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen, und 20.600 gleichgeschlechtliche Paare heirateten, ohne zuvor registrierte Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gewesen zu sein.
Info 4»Ehe für alle«
Seit 1. Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts eine Ehe eingehen. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft, mit der zwei Menschen gleichen Geschlechts zuvor ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen geben konnten, kann seitdem nicht mehr begründet werden. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften können weitergeführt oder in eine Ehe umgewandelt werden. Eine solche Umwandlung trägt das Standesamt wie die anderen Eheschließungen ins Eheregister ein. Sie zählt als Eheschließung.
Da die erforderlichen Änderungen des Bevölkerungsstatistikgesetzes erst später wirksam wurden, sind die Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare 2017 in das Ergebnis 2018 mit eingeflossen. Bei den Ehescheidungen werden seit 2019 auch Paare gleichen Geschlechts nachgewiesen. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können weiterhin durch richterlichen Beschluss – als Pendant zur Ehescheidung – aufgehoben werden.
Im Jahr 2018 war auch die Zahl der Eheschließungen zwischen Mann und Frau nochmals angestiegen und hatte den höchsten Wert seit 2001 erreicht (2018: 417.000). Im Jahr 2019 ist die Zahl der gemischtgeschlechtlichen Eheschließungen um 3 % auf 402.300 gesunken. Das waren 97 % aller Eheschließungen des Jahres.
Mit der Eheschließung warten junge Menschen immer länger: Seit Mitte der 1970er-Jahre ist in Deutschland das durchschnittliche Heiratsalter bei der ersten Eheschließung kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2019 waren ledige Männer, die eine Frau heirateten, bei der Hochzeit im Durchschnitt 34 Jahre und 6 Monate und ledige Frauen, die einen Mann heirateten, 32 Jahre und 1 Monat alt. Das sind 3 Jahre und 6 Monate beziehungsweise 3 Jahre und 10 Monate mehr als noch vor 20 Jahren. Werden auch die gleichgeschlechtlichen Paare berücksichtigt, so liegt das durchschnittliche Alter aller ledigen Männer 2019 um 2 Monate und das aller ledigen Frauen um 1 Monat höher als bei den gemischtgeschlechtlichen Paaren. Bei insgesamt 68 % der Hochzeiten waren beide Eheschließenden zuvor ledig, 12 % der Ehen wurden zwischen zwei geschiedenen Personen geschlossen.