Um die Chancengleichheit der Bildungsteilhabe zu erhöhen, hat der Staat verschiedene Förderprogramme geschaffen. Bei den zahlenmäßig bedeutsamsten Förderungen handelt es sich um Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Info 4Ausbildungsförderung – BAföG
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Sie ermöglicht Personen, unabhängig von ihrer familiären Herkunft einer Ausbildung nach eigener Neigung, Eignung und Leistung nachzugehen. Seit 2015 finanziert allein der Bund die Förderung.
Schülerinnen und Schüler, die berufsqualifizierende Abschlüsse oder weiterführende Schulabschlüsse erreichen möchten, können Leistungen nach BAföG ("Schüler-BAföG") beantragen. Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen können ab der 10. Klasse eine Förderung erhalten, wenn sie aus zwingenden Gründen nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Die Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden vollständig als Zuschuss gewährt.
Studierende an Hochschulen und an einigen Akademien können Leistungen beantragen. Diese werden je zur Hälfte in Form eines Zuschusses und eines unverzinslichen Darlehens gezahlt. In bestimmten Fällen wird lediglich ein verzinsliches Darlehen gewährt, beispielsweise als Hilfe zum Erreichen des Studienabschlusses nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Die Bedarfssätze des BAföG bilden die Grundlage der Förderhöhe. Sie wird in Abhängigkeit zur Ausbildungsform und zu persönlichen sowie finanziellen Lebensumständen berechnet. Dadurch ist es möglich, entweder eine Vollförderung – also den maximalen Betrag – oder eine Teilförderung zu erhalten.
Die 1996 eingeführte Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll Nachwuchskräften bei der Finanzierung von Weiterbildungen für einen beruflichen Fortbildungsabschluss helfen. Eine Förderung ("Aufstiegs-BAföG") können Personen erhalten, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- oder Teilzeit teilnehmen. Die Fortbildungen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Das "Aufstiegs-BAföG" wird zu 40 % als Zuschuss gewährt, zu dem zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden kann. Die Finanzierung umfasst unabhängig vom Einkommen und Vermögen vor allem die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und die Materialkosten für Meisterprüfungsprojekte. Zusätzlich können Personen in Vollzeitmaßnahmen Unterhaltsförderungen in Abhängigkeit vom eigenen Einkommen und Vermögen erhalten.
Förderung für Schülerinnen und Schüler
Im Jahr 2018 erhielten insgesamt 209.000 Schülerinnen und Schüler BAföG. Rund 113.000 von ihnen besuchten Berufsfachschulen und 23.000 von ihnen Fachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen. Weitere 46.000 der geförderten Schülerinnen und Schüler waren auf allgemeinbildenden Schulen. Seit 2008 ist die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler um 33 % gesunken. Zu beachten ist hierbei, dass in diesem Zeitraum Schätzungen zufolge die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren, die ohne Betrachtung der Einkommens- und Vermögenssituation förderfähig wären, um 19 % zurückging. Der Anteil der geförderten Schülerinnen und Schüler an der förderfähigen Schülerschaft verringerte sich von 10 auf 9 %. Insgesamt wendete der Bund im Jahr 2018 rund 705 Millionen Euro für das "Schüler-BAföG" auf. Den Förderhöchstbetrag bekamen 69 % der geförderten Schülerinnen und Schüler, während ein knappes Drittel eine Teilförderung erhielt. Der durchschnittliche Förderbetrag ist im Zehnjahresvergleich um insgesamt 41 % auf eine monatliche Förderhöhe von 454 Euro angestiegen.