Die Zuwanderung nach Deutschland wird hier seit Anfang der 1950er-Jahre betrachtet, mit dem beginnenden Zuzug von Aussiedlerinnen und Aussiedlern. Diese Menschen sind Angehörige deutscher Minderheiten aus Mittel- und Osteuropa und teilweise Zentralasien, darunter vor allem aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion sowie aus Polen und Rumänien. Sie sind Nachkommen von Deutschen, die teilweise vor mehreren Jahrhunderten in diese Länder ausgewandert waren und dort über Generationen hinweg ihre Sprache und Kultur beibehalten hatten. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1953 mit dem Bundesvertriebenengesetz eine rechtliche Grundlage für die Rückkehr dieser Menschen geschaffen. Von 1950 bis 2019 kamen knapp 4,6 Millionen (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler, der Großteil (2,6 Millionen) von 1988 bis 1999 (siehe auch
Die Ankunft der sogenannten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in den 1950er- und 1960er-Jahren – unter anderem aus Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Portugal und dem ehemaligen Jugoslawien – war das zweite bedeutende Ereignis in der Zuwanderungsgeschichte Deutschlands. Durch die lange Aufenthaltsdauer dieser Menschen sind aus der Zuwanderung in der Zwischenzeit neue Generationen entstanden. Ehemalige Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter haben in Deutschland Kinder und teilweise bereits Enkel bekommen. Daher bilden auch heute noch Menschen mit Wurzeln in diesen sogenannten Gastarbeiter-Anwerbeländern eine bedeutende Gruppe der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland (6,8 Millionen Menschen).
Die Europäische Union (EU) war für die Bundesrepublik Deutschland schon immer eine der wichtigsten Herkunftsregionen der Zuwanderinnen und Zuwanderer. Beispielsweise konnte auf dem Höhepunkt der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/2009 ein verstärkter Zuzug überdurchschnittlich gut gebildeter Personen registriert werden. Zusammen 5,3 Millionen der insgesamt 13,7 Millionen in Deutschland lebenden Zuwanderinnen und Zuwanderer stammten 2019 aus einem Mitgliedstaat der EU. Es ist sinnvoll, die Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten danach zu unterscheiden, in welchem Jahr der EU-Beitritt erfolgte (siehe hierzu
Die seit Jahrzehnten andauernde, sehr heterogene Zuwanderung hat dazu geführt, dass ein steigender Anteil der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund hat. Seit dem Jahr 2005 stehen für die Bevölkerung mit Migrationshintergrund durchgehende Zeitreihen zur Verfügung. Dieses Kapitel beleuchtet in der Regel vier Untergruppen der Personen mit Migrationshintergrund:
Ausländerinnen und Ausländer oder Staatenlose mit eigener Migrationserfahrung, also selbst Zugewanderte ohne deutsche Staatsbürgerschaft,
in Deutschland geborene Ausländerinnen und Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung, also ein Teil der sogenannten zweiten (oder höheren) Zuwanderungsgeneration,
zugewanderte Deutsche mit Migrationshintergrund und mit eigener Migrationserfahrung (beispielsweise Aussiedlerinnen und Aussiedler, Eingebürgerte und Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption erlangt haben) sowie
in Deutschland geborene Deutsche mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung (Kinder der drei vorgenannten Gruppen; ebenfalls Teil der sogenannten zweiten [oder höheren] Zuwanderungsgeneration).
Die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund stieg von 14,4 Millionen Personen in Privathaushalten im Jahr 2005 um 47 % auf 21,2 Millionen im Jahr 2019 an. Die Zahl der Menschen ohne Migrationshintergrund ging dagegen im gleichen Zeitraum von 66,1 Millionen um rund 8 % auf 60,6 Millionen zurück.
Von 2005 bis 2010 war die Zahl der zugewanderten Ausländerinnen und Ausländer nahezu unverändert. Danach stieg sie infolge der hohen Nettozuwanderung ab 2011 an, vor allem aus den Staaten der EU-Osterweiterung (siehe
Info 2Methodischer Hinweis zur korrigierten Hochrechnung
Der Mikrozensus 2005 bis einschließlich 2010 nutzt für die Hochrechnung der Ergebnisse Hochrechnungsfaktoren, die für das frühere Bundesgebiet auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987 sowie für die ehemalige DDR auf dem Zentralen Einwohnerregister (Stand 3. Oktober 1990) basieren. Der Zensus 2011 hat jedoch gezeigt, dass diese fortgeschriebenen Ergebnisse verzerrt waren: Es lebten zum Stichtag des Zensus 2011 etwa 400.000 Deutsche und rund 1,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer weniger in Deutschland als bisher angenommen. Die Jahrgänge vor 2011 wurden jedoch nicht offiziell revidiert und neu hochgerechnet. Die Ergebnisse der Mikrozensus-Jahrgänge 2005 bis 2010 sind daher nicht ohne Weiteres mit denen ab 2011 vergleichbar.
Im Jahr 2017 hat das Statistische Bundesamt jedoch aufgrund einer Anforderung des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) Bevölkerungseckzahlen auf Basis des Zensus 2011 bis einschließlich 1990 zurückgerechnet und darauf basierend die Hochrechnungsfaktoren neu berechnet. Die in diesem Kapitel berechneten Daten für die Jahre vor 2011 basieren auf diesen korrigierten Hochrechnungsfaktoren. Damit sind ununterbrochene Zeitreihen ab 2005 verfügbar. Die neuen Ergebnisse der Jahre 2005 bis 2010 für die Bevölkerung mit Migrationshintergrund wurden zudem in einer Sonderreihe der Fachserie 1 "Bevölkerung und Erwerbstätigkeit", Reihe 2.2 "Bevölkerung mit Migrationshintergrund" auf Externer Link: www.destatis.de veröffentlicht.