Durch moderne digitale Informations- und Kommunikationsmittel wird ortsflexibles Arbeiten erleichtert und Beschäftigte haben tendenziell mehr Freiräume bei der Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben. Nicht immer ist das ortsflexible Arbeiten jedoch klar geregelt, was die Erfassung der Verbreitung des Arbeitens von zu Hause erschwert. Die BAuA-Arbeitszeitbefragung (siehe Interner Link: Abschnitt 5.5.1, Info 1) erlaubt eine differenzierte Betrachtung von geregelter und ungeregelter Arbeit von zu Hause. Als geregelte Arbeit wird eine Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice verstanden (im Folgenden: Vereinbarung zu Telearbeit). Ungeregelte Arbeit von zu Hause erfolgt hingegen ohne eine solche Vereinbarung.
Insgesamt verfügten 16 % der Beschäftigten über eine Vereinbarung zu Telearbeit, etwa 29 % arbeiteten ohne eine Vereinbarung von zu Hause. Es fällt auf, dass Männer und Frauen etwa gleich häufig über eine Vereinbarung zu Telearbeit verfügten; 2017 hatten Männer noch häufiger Telearbeit vereinbart. Frauen arbeiteten etwas häufiger auch ohne eine Vereinbarung von zu Hause als Männer. Beschäftigte mit einem sehr hohen Anforderungsniveau vereinbarten deutlich häufiger Telearbeit und arbeiteten auch vergleichsweise häufiger ohne Vereinbarung von zu Hause als Beschäftigte mit niedrigerem Anforderungsniveau. Auch Beschäftigte mittleren Alters (30 – 49 Jahre) sowie mit jüngeren Kindern (0 – 6 Jahre) im Haushalt berichteten überdurchschnittlich oft, dass sie Telearbeit vereinbart hätten oder ohne Vereinbarung von zu Hause arbeiteten.
In Berufen, die primär geistige Tätigkeiten umfassen und auch eine höhere Durchdringung mit Informations- und Kommunikationstechnologien aufweisen, war vereinbarte Telearbeit erwartungsgemäß deutlich häufiger anzutreffen, so zum Beispiel in IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen. Bei der Arbeit von zu Hause ohne eine Vereinbarung fallen soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe auf. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten dieses Segments gab an, dass sie ohne eine Vereinbarung zumindest gelegentlich von zu Hause arbeitete. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass Lehrkräfte an Schulen einen Großteil dieses Berufssegments ausmachen. In diesem Beruf wird die Arbeit von zu Hause vorausgesetzt, zum Beispiel für die Korrektur von Arbeiten oder die Vorbereitung des Unterrichts. Eine Vereinbarung ist hierbei unüblich.
Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion arbeiteten im Vergleich zu Personen ohne Vorgesetztenfunktion ähnlich häufig mit Telearbeitsvereinbarung von zu Hause, deutlich häufiger jedoch ohne eine Vereinbarung. Besteht in den Betrieben ein Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung, so zeigt sich ein leicht höherer Anteil an vereinbarter Telearbeit beziehungsweise Homeoffice, aber auch an nicht vereinbarter Arbeit von zu Hause.