Deutschlands Arbeitsmarkt ist durch das Berufsprinzip geprägt. Berufe sind Bündel von fachlichen Qualifikationen und spezialisierten Fähigkeiten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besitzen und Arbeitgeber nachfragen. Das Berufsprinzip bietet den Berufsinhaberinnen und -inhabern eine Schutzfunktion, aber nur unter den Voraussetzungen, dass zum einen ein Beruf erlernt wurde und zum anderen der Beruf nicht gewechselt wird. Trifft dies nicht zu, erfahren die Betroffenen außerordentliche Restriktionen und Risiken am Arbeitsmarkt. Es ist bekannt, dass Personen ohne berufliche Qualifikationen zur Risikogruppe am Arbeitsmarkt gehören. Es ist dagegen kaum bekannt, dass dies auch auf ausgebildete beziehungsweise studierte Personen zutrifft, die nicht in ihrem erlernten Beruf tätig sind.
Personen, die in ihrem erlernten Beruf tätig waren, waren selten dauerhaft prekär beschäftigt (alte Bundesländer 13 %, neue Bundesländer 17 %). Ausgebildete oder studierte Personen, die nicht in ihrem erlernten Beruf tätig waren, waren mehr als doppelt so häufig dauerhaft prekär beschäftigt (alte Bundesländer 34 %, neue Bundesländer 37 %). In den alten Bundesländern waren zwei Drittel der Personen ohne beruflichen Abschluss dauerhaft prekär beschäftigt (67 %). In den neuen Bundesländern waren Personen, die keinen Beruf erlernt hatten, hingegen mit 19 % zu ähnlichen Anteilen dauerhaft prekär beschäftigt wie Personen, die im erlernten Beruf arbeiteten.