Die Einführung des Mindestlohns hat zu einer deutlichen Steigerung der Bruttostundenverdienste bei Personengruppen geführt, die vor der Einführung der neuen gesetzlichen Lohnuntergrenze weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten. Für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte hat sich der Anstieg der Stundenlöhne überwiegend auch in einem Anstieg der Monatslöhne niedergeschlagen. Bei Minijobbern kam es hingegen häufig zu einer Reduzierung der Arbeitszeit und somit in diesen Fällen gleichbleibenden Monatslöhnen.
Trotz der zu verzeichnenden Lohnzuwächse gibt es weiterhin Defizite bei der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns. Dies verdeutlichen unter anderem die Kontrollen des Zolls, dessen Finanzkontrolle Schwarzarbeit für die Überwachung des Mindestlohns zuständig ist. Im Jahr 2019 wurden rund 55.000 Arbeitgeber geprüft. Davon war für rund 36.000 der geprüften Arbeitgeber vorrangig das Mindestlohngesetz einschlägig. Insgesamt wurden 6.732 Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet, davon entfiel jeweils rund die Hälfte auf die Nicht- oder nicht fristgerechte Bezahlung des Mindestlohns und auf Verstöße gegen die Dokumentationspflichten vor allem bei der Arbeitszeit.
Als Instrument zur Vermeidung oder Reduzierung von Armut scheint der Mindestlohn nur begrenzt geeignet. Denn einerseits ist nur ein Teil der armutsgefährdeten Personen überhaupt erwerbstätig. Andererseits lebt nur ein Teil der Mindestlohnbeziehenden in armutsgefährdeten Haushalten.
Vom Mindestlohn sind bislang kaum negative Beschäftigungseffekte ausgegangen, die sich – wenn überhaupt – vorrangig auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse konzentriert haben. Betriebe haben eine Vielzahl anderer Anpassungsmöglichkeiten, beispielsweise Arbeitszeitverkürzungen und Preiserhöhungen, genutzt und zum Teil gesunkene Gewinne in Kauf genommen, um gestiegene Lohnkosten auszugleichen.
Die bisherigen Forschungsergebnisse beziehen sich auf den Zeitraum bis Ende 2019, also vor Beginn der Coronapandemie. Welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb hat, bleibt abzuwarten und wird sicherlich Gegenstand künftiger Forschungsarbeiten werden.