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* Der Beitrag gibt ausschließlich die Meinung der Autoren und nicht die der Mindestlohnkommission wieder.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Insgesamt haben einschließlich Deutschland und nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs 21 Länder in der EU einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Einführung des Mindestlohns gilt als die bedeutendste arbeitsmarktpolitische Maßnahme seit den sogenannten Hartz-Reformen. Der Mindestlohn gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland verband sich neben anderen Zielen vor allem die Hoffnung, die Einkommenslage von niedrig entlohnten Erwerbstätigen zu verbessern. Bei seiner Einführung lag die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2017 wurde er auf 8,84 Euro erhöht, zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Im Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission eine weitere stufenweise Erhöhung beschlossen. Zum 1. Januar 2021 wird der Mindestlohn auf 9,50 Euro steigen, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 schließlich auf 10,45 Euro.
Autor(en): Oliver Bruttel – Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn, Ralf Himmelreicher – Institut für Soziologie der FU Berlin und Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn Herausgeber: WZB / SOEP
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