Das Statistische Bundesamt berechnet mittels einer Modellrechnung Nettoverdienste für verschiedene Haushaltstypen im früheren Bundesgebiet und Berlin sowie in den neuen Ländern. Der Nettoverdienst ist der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst (einschließlich Sonderzahlungen) vollzeitbeschäftigter Frauen und Männer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich abzüglich der Steuern (Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) sowie der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Zu Letzteren zählen beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Zahlung von Kindergeld bleibt bei der Berechnung der Nettoverdienste unberücksichtigt. Die Modellrechnung stellt dar, wie sich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auf die Höhe der Nettoverdienste verschiedener Haushaltstypen auswirken, wenn die Allein- oder Doppelverdiener jeweils den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst aller vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer in den betrachteten Personengruppen erzielen.
Der Anteil des Bruttomonatsverdienstes, über den die Haushaltstypen frei verfügen können, schwankt erheblich. Die höchsten Abzüge hatten ledige Männer ohne Kind im früheren Bundesgebiet und Berlin: Ihnen blieben im Jahr 2019 noch 60 % netto. Die wenigsten Abzüge hatten Ehepaare mit zwei Kindern und einem alleinverdienenden Ehemann in den neuen Ländern. Ihnen blieben 72 % ihres Bruttoverdienstes.