Die Arbeitszeit hat einen hohen Einfluss auf die Lebensqualität der Erwerbstätigen. Überlange Arbeitszeiten, Abend-, Nacht- oder Wochenendarbeit können die Gesundheit und das Privatleben beeinträchtigen.
Als Erwerbstätige mit überlangen Arbeitszeiten gelten alle Personen, die in der Regel mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten. Fast jede zehnte in Vollzeit erwerbstätige Person ab 15 Jahren (10 %) gab 2019 an, gewöhnlich mehr als 48 Stunden je Woche zu arbeiten. Solche langen Arbeitszeiten betrafen Männer mit 12 % doppelt so häufig wie Frauen mit 6 %. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil. Während nur 1,5 % der Vollzeiterwerbstätigen im Alter von 15 bis 24 Jahren mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeiteten, lag dieser Anteil bei Vollzeittätigen zwischen 55 und 64 Jahren bei 13 %. Einer der Gründe für die deutlichen Unterschiede nach Alter ist der hohe Anteil überlanger Arbeitszeiten bei Führungskräften, die eher in den höheren Altersgruppen zu finden sind. Rund 30 % der Vollzeiterwerbstätigen in Leitungs- und Führungspositionen arbeiteten 2019 gewöhnlich mehr als 48 Stunden – bei Hilfsarbeitskräften lag dieser Anteil mit 2 % deutlich niedriger.
Als Abendarbeit gilt die Zeit zwischen 18:00 Uhr und 23:00 Uhr, Nachtarbeit findet zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens statt. Der Anteil der Erwerbstätigen, die abends arbeiten, lag 2019 bei 18 %. Rund 39 % der Selbstständigen mit Beschäftigten haben 2019 ständig oder regelmäßig zwischen 18:00 Uhr und 23:00 Uhr gearbeitet. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren es hingegen nur 17 %.
Der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig nachts arbeiten, lag 2019 insgesamt bei 5 %. Männer arbeiteten dabei fast doppelt so häufig nachts (6,2 %) wie Frauen (3,3 %).
Auch Wochenendarbeit spielt für einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Erwerbstätigen eine Rolle. Der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig oder ständig samstags arbeiten, betrug 2019 rund 24 %. Dabei arbeitete mehr als die Hälfte der Selbstständigen mit Beschäftigten 2019 samstags (54 %). Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren es 22 %. Sonntags arbeiten regelmäßig oder ständig wesentlich weniger Menschen. Der entsprechende Anteil lag 2019 bei 13 %. Mehr als jede vierte selbstständige Person mit Beschäftigten war regelmäßig auch sonntags im Einsatz (26 %), bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur jede achte (12 %). Rund 12 % der Erwerbstätigen arbeiten ständig oder regelmäßig an beiden Tagen des Wochenendes.