Daten zur Arbeitslosigkeit und zu offenen Stellen stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Aufgrund verwaltungsrechtlicher Maßnahmen und Reformen ist die Aussagekraft der Zeitreihen zu den Arbeitslosen eingeschränkt. Mit der Überarbeitung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II) haben sich in Deutschland seit 2005 die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik geändert. Aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe folgte zum einen eine deutliche Ausweitung der Zahl der Arbeitslosen, auch wenn die Definition von Arbeitslosigkeit im SGB III unverändert blieb. Seit der Reform gelten prinzipiell alle Personen ohne Arbeit als arbeitslos, die staatliche Hilfe beanspruchen, erwerbsfähig sind und deren Alter zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter liegt. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (zum Beispiel durch Krankheit oder weil sie Schüler beziehungsweise Schülerinnen oder Studierende sind oder weil sie sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden). Durch diese Umstellung sind die Arbeitsagenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sind neben den Arbeitsagenturen auch kommunale Träger verantwortlich. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthält auch weiterhin die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die hier dargestellten Arbeitslosenquoten beziehen sich auf alle zivilen Erwerbspersonen. Diese Quotenberechnung steht seit 2009 im Vordergrund der Berichterstattung. Ergebnisse liegen für Deutschland insgesamt ab 1992 und für Ost- und Westdeutschland ab 1994 vor.
Der Anstieg der Arbeitslosenzahlen nach der deutschen Vereinigung ist nicht allein auf die damals wirtschaftlich schwache Situation in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Auch in Westdeutschland sind ab 1992 die Arbeitslosenquoten merklich gestiegen. Im Jahr 1997 lag die Arbeitslosenquote im Westen bei 9,6 % und erreichte nach einem vorübergehenden Rückgang dann 2005 einen neuen Höchstwert von 9,9 %.
Im Osten ist die hohe Arbeitslosigkeit hauptsächlich auf die Anpassung der Wirtschaftsstruktur zurückzuführen. Dadurch verloren zunächst mehr Menschen ihre Arbeit, als dass neue Beschäftigung geschaffen wurde. Im Jahresdurchschnitt 1991 hatten sich 1,0 Millionen Personen arbeitslos gemeldet. Bis zum Jahr 1998 stieg die Zahl auf 1,5 Millionen an, was einer Quote von 17,8 % entsprach, und bewegte sich danach auf relativ hohem Niveau zwischen 17,1 und 18,7 %. Erst seit 2006 ist die Arbeitslosenzahl in Ostdeutschland wieder merklich rückläufig und sank kontinuierlich bis 2019 auf eine Quote von 6,4 % beziehungsweise knapp 544.000 Arbeitslose.
Die gesamtdeutsche Entwicklung war in den Jahren 1996 bis 2006 durch meist zweistellige Arbeitslosenquoten gekennzeichnet. Nur während einer positiven Phase zwischen 2000 und 2002 fielen die Quoten leicht unter 10 %. Die Zahl der Arbeitslosen bewegte sich in diesem Zeitraum in der Größenordnung von 4 Millionen Personen. Ab dem Jahr 2007 blieb die Quote dann unter der 10-Prozent-Marke und ging mit wenigen Unterbrechungen kontinuierlich zurück. Auch der leichte Anstieg im Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/2009 änderte nichts an dem grundlegenden Trend, sodass die Arbeitslosenquote im Jahr 2019 einen neuen Tiefstand von 5,0 % beziehungsweise 2,3 Millionen Personen erreichte.