Eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht es in der Regel, Familie und Beruf zeitlich besser miteinander zu vereinbaren. Eine reduzierte Arbeitszeit bedeutet jedoch häufig, auf Teile des Verdienstes und der Altersvorsorge zu verzichten sowie unter Umständen eingeschränkte Karrieremöglichkeiten in Kauf zu nehmen. In der Arbeitskräfteerhebung gilt entsprechend einer Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Teilzeit, wenn jemand weniger Stunden als Vollzeitkräfte im gleichen Betrieb beziehungsweise in der gleichen Branche arbeitet. Sie wird anhand der Selbsteinstufung der Befragten erhoben. Im Jahr 2019 waren in Deutschland 12,0 Millionen Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren in Teilzeit beschäftigt. Ihr Anteil an allen Erwerbstätigen lag 2019 bei 28 %. Seit 2009 ist der Anteil um 2,3 Prozentpunkte gestiegen. Im Jahr 2019 war fast jede zweite erwerbstätige Frau im Alter von 15 bis 74 Jahren in Teilzeit tätig (48 %). Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 12 %.
Nicht alle Teilzeitbeschäftigten arbeiten freiwillig verkürzt. Teilzeittätige, die gern Vollzeit arbeiten würden, aber auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechende Stelle finden, werden auch als "unfreiwillig" Teilzeitbeschäftigte bezeichnet. Im Jahr 2019 gaben 9 % als Hauptgrund für die Teilzeitarbeit an, dass sie keinen ganztägigen Arbeitsplatz finden konnten. Knapp 8 % der Teilzeit beschäftigten Frauen und 12 % der Männer waren eigentlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob. Da 2019 vier von fünf Teilzeitbeschäftigten Frauen waren, war die absolute Zahl der Frauen mit Wunsch nach einem Vollzeitjob deutlich höher als die der Männer. Der Anteil der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten insgesamt ging von 2009 bis 2019 um fast 13 Prozentpunkte zurück: Bei den Männern fiel er in diesem Zeitraum um 23 Prozentpunkte, bei den Frauen um 11 Prozentpunkte.