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Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag | Bundestagswahlen | bpb.de

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Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

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Die Anzahl der Wahlkreise eines Bundeslandes wird durch die Einwohnerzahl bestimmt. Bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag lagen 64 der insgesamt 299 Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen. Darauf folgte Bayern mit 45 Wahlkreisen.

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Fakten

Im Jahr 2002 wurde die Wahlkreiseinteilung in Deutschland geändert. Seitdem gibt es 299 Wahlkreise (zuvor: 328). Maßgeblich für die Einteilung der Wahlkreise ist die Bevölkerungsverteilung. Jeder Wahlkreis soll ungefähr eine gleiche Anzahl von Personen umfassen.

Auf Nordrhein-Westfalen entfielen, aufgrund der 17,6 Millionen Einwohner, 64 Wahlkreise. Bayern kam bei 12,5 Millionen Einwohnern auf 45 Wahlkreise. Der Stadtstaat Bremen hatte hingegen mit 0,7 Millionen Einwohnern lediglich zwei Wahlkreise.

In jedem Wahlkreis wird nach dem Mehrheitswahlrecht ein Direktkandidat bzw. eine Direktkandidatin gewählt. Das heißt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten, die jeweils die meisten Erststimmen auf sich vereinen, auf jeden Fall in den Bundestag einziehen.

Gegenüber der Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2009 hat der Gesetzgeber 21 Wahlkreise neu abgegrenzt. Dabei gewann Hessen einen zusätzlichen Wahlkreis (22 Wahlkreise statt 21 Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2009), wohingegen Mecklenburg-Vorpommern einen Wahlkreis verlor (6 Wahlkreise statt 7 Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2009).

Datenquelle

Der Bundeswahlleiter