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Wahlberechtigte | Bundestagswahlen | bpb.de

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Wahlberechtigte

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Bei der Bundestagswahl 2013 waren in keiner Altersgruppe mehr Wahlberechtigte als bei den über 70-Jährigen: 7,5 Millionen Frauen und 5,3 Millionen Männer. Auch verzeichnete diese Altersgruppe den größten Frauenanteil an Wahlberechtigten.

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Fakten

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag insgesamt etwa 61,9 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Davon waren 32,1 Millionen Frauen und 29,9 Millionen Männer. Der höhere Frauenanteil an Wahlberechtigten ist darauf zurückzuführen, dass Frauen durchschnittlich länger leben als Männer. In der Altersgruppe der über 70-jährigen Wahlberechtigten lag der Frauenanteil bei 58,8 Prozent.

Auch in den Altersgruppen der 50- bis 60-Jährigen und der 60- bis 70-Jährigen gab es mehr wahlberechtigte Frauen als Männer, jedoch lag die Differenz hier im Nachkommabereich. Genau umgekehrt verhielt es sich in den Altersgruppen bis 50 Jahren. Dort gibt es mehr wahlberechtigte Männer als Frauen, wobei auch hier die Differenz im Dezimalbereich lag.

Insgesamt gab es mit 12,8 Millionen die meisten Wahlberechtigten in der Gruppe der über 70-Jährigen. Es folgte von der Gruppe der 50- bis 60-Jährigen mit 11,5 Millionen Wahlberechtigten. Die wenigsten Wahlberechtigten gab es in der Gruppe der unter 21-Jährigen mit 2,0 Millionen.

Es ist jedoch hierbei darauf hinzuweisen, dass diese Ergebnisse leicht fehlinterpretiert werden können, da der Maßstab der Repräsentativen Wahlstatistik nicht stringent ist. Die Gruppe der unter 21-jährigen Wahlberechtigten vereint nur die 18-, 19- und 20-Jährigen auf sich. Die Gruppe der über 70-Jährigen ist naturgemäß größer. Außerdem werden die Gruppen aller unter 50-Jährigen in Fünf-Jahres-Schritten zusammengefasst, wohingegen die Gruppen der über 50-Jährigen in Zehn-Jahres-Schritten gefasst werden.

Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind deutsche Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes, die 18 Jahre oder älter sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Deutsche, die im Ausland wohnen, können jedoch ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Unter bestimmten Umständen kann einzelnen Bürgerinnen oder Bürgern durch richterlichen Beschluss die Wahlberechtigung aberkannt werden.

Datenquelle

Der Bundeswahlleiter