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Sitzverteilung im 17. Deutschen Bundestag | Bundestagswahlen | bpb.de

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Sitzverteilung im 17. Deutschen Bundestag Nach Parteien, Bundestagswahl 2009

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Die Koalitionsverhandlungen führenden Parteien CDU/CSU und FDP können zu Beginn der Legislaturperiode 332 Sitze auf sich vereinen. Die absolute Mehrheit liegt bei 312 von insgesamt 622 Sitzen.

Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Fakten

Zu Beginn der Legislaturperiode sitzen im 17. Deutschen Bundestag 622 Abgeordnete – davon 598 nach § 1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes und 24 Überhangmandate (2005: 614 Abgeordnete).

Die Sitze im 17. Deutschen Bundestag verteilen sich wie folgt:

  • CDU: 194 Sitze (2005: 180),
    darunter 173 Wahlkreise (2005: 106),

  • CSU: 45 Sitze (2005: 46),
    darunter 45 Wahlkreise (2005: 44),

  • SPD: 146 Sitze (2005: 222),
    darunter 64 Wahlkreise (2005: 145),

  • FDP: 93 Sitze (2005: 61),
    darunter 0 Wahlkreise (2005: 0),

  • Die Linke: 76 Sitze (2005: 54),
    darunter 16 Wahlkreise (2005: 3),

  • Bündnis 90/Die Grünen: 68 Sitze (2005: 51),
    darunter 1 Wahlkreis (2005: 1).

Von den 24 Überhangmandaten entfielen 21 auf die CDU (zehn in Baden-Württemberg, vier in Sachsen, jeweils zwei in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sowie jeweils eines im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen) und drei auf die CSU (in Bayern). Auf die übrigen Parteien entfielen keine Überhangmandate.

Datenquelle

Externer Link: Der Bundeswahlleiter;

Externer Link: Bundeswahlgesetz.