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Sitzverteilung im 15. Deutschen Bundestag Nach Parteien, Bundestagswahl 2002
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Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen konnte zu Beginn der Legislaturperiode 306 Sitze auf sich vereinen. Die absolute Mehrheit lag zu diesem Zeitpunkt bei 302 von insgesamt 603 Sitzen.
Fakten
Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen konnte zu Beginn der Legislaturperiode 306 Sitze auf sich vereinen, die Union und die FDP kamen zusammen auf 295 Sitze. Außerdem wurden zwei PDS-Direktkandidatinnen in den Bundestag gewählt. Die absolute Mehrheit lag – ausgehend von 603 Sitzen insgesamt – bei 302 Sitzen. Die drei Sitze, die die SPD der Union voraus hatte, entstanden durch Überhangmandate – auf die SPD entfielen zu Beginn der Legislaturperiode vier Überhangmandate und auf die CDU eines.
Im Verlauf der Legislaturperiode veränderte sich die Sitzverteilung im Bundestag. Erstmals in ihrer Geschichte schloss die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Abgeordneten aus. Mitte November 2003 wurde der hessische CDU-Abgeordnete Martin Homann wegen seiner fragwürdigen Äußerungen über Juden anlässlich einer Rede zum Nationalfeiertag am 3. Oktober 2003 ausgeschlossen. Seitdem saß Hohmann als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.
Die SPD verlor sogar zwei ihrer Sitze. Eine Inhaberin eines Mandats verstarb am 17. April 2004, ein anderer verzichtete am 1. Juli 2004 auf die Ausübung seines Mandats. Aufgrund der Überhangmandate der SPD wurden beide Direktmandate nicht nachbesetzt. Der Verlust der Direktmandate führte jedoch nicht zu einer grundsätzlichen Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im 15. Deutschen Bundestag.
Im August 2005 hatte der 15. Deutsche Bundestag 601 Sitze.
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