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Wählerstimmen Bundestagswahl 2025

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Sieben Parteien schafften bei der Bundestagswahl 2025 den Einzug ins Parlament. Während SPD und GRÜNE Anteile verloren, konnten AfD, Die Linke und CDU deutlich zugewinnen.

Bei der Bundestagswahl am 6. Februar 2025 erreichte die CDU den relativ größten Anteil der gültigen Zweitstimmen: Mit 22,6 Prozent errang sie mehr als die zweitplatzierte AfD, die 20,8 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinte. Hinter der AfD folgen die SPD (16,4 %), die GRÜNEN (11,6 %), Die Linke (8,8 %) und die CSU (6,0 %). Obwohl sie nicht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichte, zog auch eine weitere Partei ins Parlament ein: Der SSW (0,2 %) profitierte davon, dass für Parteien nationaler Minderheiten keine Sperrklausel gilt.

Während mehrere Parteien Anteile hinzugewinnen konnten, blieben andere deutlich hinter ihrem Ergebnis von 2021 zurück. Auf der Gewinnerseite steht die AfD mit einem Plus von 10,5 Prozentpunkten ebenso wie Die Linke, die 3,9 Prozentpunkte hinzugewann, und die CDU mit einem Plus von 3,7 Prozentpunkten. Ebenfalls positiv ist das Ergebnis der CSU (+ 0,8 %) und des SSW (+0,1 %). Das deutlichste Minus verzeichnete die SPD, die 9,3 Prozentpunkte im Vergleich zu 2021 abgeben musste. Auch die GRÜNEN verloren mit 3,2 Prozentpunkten deutlich.

Neben der Wahl einer Partei gibt es für die Wähler – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – noch andere Möglichkeiten der Verwendung ihrer Stimme. Betrachtet man alle verfügbaren Wählerstimmen, gab die mit 18,5 Prozent größte Gruppe der Wahlberechtigten der CDU ihre Stimme. Direkt dahinter folgt mit 17,5 Prozent die der Nichtwähler. 0,5 Prozent der Wähler gaben einen ungültige Zweitstimme ab.

Unter den sonstigen Parteien - also denen, die nicht in den Bundestag einziehen konnten - stechen zwei Parteien hervor: Das BSW (4,981 %) verpasste beim erstmaligen Antritt bei einer Bundestagswahl den Einzug in das Parlament nur sehr knapp. Die FDP (4,328 %) scheiterte klarer an der Fünf-Prozent-Hürde. Bei der Wahl 2021 hatte sie noch 11,4 Prozent der gültigen Zweitstimmen erreicht.

Mit den FREIEN WÄHLERN (1,549 %), der Tierschutzpartei (0,971 %) und Volt (0,716 %) erreichten drei weitere Parteien mehr als 0,5 Prozent der Stimmen. Unter dieser Grenze blieben Die PARTEI (0,489 %), dieBasis (0,172 %), BÜNDNIS DEUTSCHLAND (0,154 %) und die ÖDP (0,100 %). Weitere 13 Parteien verzeichneten jeweils weniger als 0,1 Prozent der Stimmen für sich.

Betrachtet man die Wahlergebnisse der im 21. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bzw. Fraktionen im Zeitverlauf, so ergeben sich Auffälligkeiten: Die CDU erreichte gemeinsam mit ihrer bayerischen Schwesterpartei CSU nur 28,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen. Für die Schwesterparteien ergab das den zweitniedrigste Wert aller Bundestagswahlen.

Nach leichten Verlusten 2021 gewann die AfD erneut Anteile hinzu und erreichte mit über einem Fünftel der gültigen Zweitstimmen einen neuen Höchstwert. Einen Tiefstwert erreichte dagegen die SPD. Erstmals fiel sie unter 20 Prozent.

Die GRÜNEN verloren zwar gegenüber 2021, blieben jedoch zweistellig und erreichten den zweitbesten Wert ihrer Geschichte. Die Linke konnte zwar kein Zehntel der Wählerstimmen auf sich vereinen, erreichte aber nach 2009 (11,9 %) und 2017 (9,2 %) ihr drittbestes Ergebnis.

Als Partei nationaler Minderheiten ist der SSW von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Ihm genügten daher etwa 40.000 Stimmen, um ins Parlament einzuziehen. Mit rund 76.000 Zweitstimmen und 0,2 Prozent aller gültigen Zweitstimmen erreichte er dieses Ziel.

Ist ein abgegebener Stimmzettel nicht amtlich hergestellt, für einen anderen Wahlkreis gültig, enthält einen Zusatz oder Vorbehalt oder lässt den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen, so ist der Stimmzettel oder ggf. nur die jeweilige Stimme ungültig. Auch im Rahmen der Briefwahl ergeben sich durch falsche Anwendung ungültige Stimmzettel.

Bei der Bundestagswahl 2025 waren 0,8 Prozent der Erststimmen und 0,6 Prozent der Zweitstimmen ungültig. Seit 1965 ist stets der Anteil der ungültigen Stimmen bei den Erststimmen größer als bei den Zweitstimmen. Der bisher höchste Wert ungültiger Erststimmen lag 1953 bei 3,4 Prozent, der für die Zweitstimmen 1961 bei 4,0 Prozent. Sowohl für die Erststimme als auch für die Zweitstimme wurde mit der Bundestagswahl 2025 neue Tiefstwerte aufgestellt. Zuvor lagen diese bei 1,1 Prozent (Erststimme, 1983) bzw. 0,8 Prozent (Zweitstimme, 1972). Seit der Bundestagswahl 2005, wo mit 1,8 bzw. 1,6 Prozent ungültiger Stimmen ein neuer Höchstwert seit 1969 erreicht wurde, ist die Zahl ungültiger Stimmen konstant rückläufig.

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