Nach der Bundestagswahl besteht der 20. Deutsche Bundestag aus 735 Abgeordneten. Die größte Gruppe stellt die SPD mit 206 Sitzen. Im Vergleich zur Wahl 2017 gewann sie 53 Sitze hinzu. Die zweitgrößte Anzahl an Abgeordneten entsendet die CDU: 152 Mandate, 48 weniger als noch 2017.
Drittstärkste Partei im Deutschen Bundestag sind die GRÜNEN mit 118 Sitzen nach der Bundestagswahl - ein Zugewinn von 51 Sitzen. Auch die FDP als viertstärkste Kraft konnte gegenüber 2017 zulegen: 91 Sitze, ein Plus von 11 Sitzen.
Die AfD büßte dagegen einige Mandate im Parlament ein. Mit 83 Sitzen hält sie 11 weniger als noch 2017. Etwas kleiner ist das Minus bei der CSU: Nach der Bundestagswahl 2021 entsendet sie 45 Mandatsträgerinnen und -träger ins Parlament gegenüber 46 nach der Wahl 2017.
Über die Grundmandatsklausel ist DIE LINKE in den Bundestag eingezogen und hält 39 Sitze, das sind 30 weniger als noch 2017. Neu im Parlament ist dagegen der SSW, der als Partei nationaler Minderheiten von der Fünfprozenthürde befreit ist und einen Abgeordneten in den Bundestag schickt.
Die zu vergebenden Bundestagssitze werden nach Anteil der dort lebenden deutschen Bevölkerung auf die einzelnen Länder verteilt. Die meisten Sitze erhielt demnach das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen (155), gefolgt von Bayern (117) und Baden-Württemberg (102). Eine einstellige Anzahl an Abgeordneten kommt dagegen aus Bremen (5) und dem Saarland (9).
Der Deutsche Bundestag besteht aus mindestens 598 Parlamentariern. Erringen Parteien in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihnen der nach der prozentualen Verteilung der Mandate innerhalb des Landes in diesem Bundesland zustehen, so werden diese Überhangmandate in einem mehrstufigen Verfahren ausgeglichen. Um die Gesamtzahl der Mandate im Bundestag nicht übermäßig zu erhöhen, sah das Wahlrecht zur Bundestagswahl 2021 vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Der 20. Deutsche Bundestag besteht insgesamt aus 736 Abgeordneten. Über die Mindestgröße von 598 hinaus gibt es 31 ausgeglichene Überhandmandate, 3 nicht ausgeglichene Überhangmandate und 103 Ausgleichsmandate.
Drei nicht ausgeglichene Überhangmandate entstanden bei der CSU. Diese gewann die Direktmandate in 45 bayerischen Wahlkreisen, hätte nach der prozentualen Verteilung der Mandate innerhalb des Landes jedoch nur 34 Mandate erhalten. Die drohenden Überhangmandate der SPD (10), CDU (12) und AfD (1) wurden jedoch im Rahmen der Mandatsverteilung und schrittweisen Erhöhung der Abgeordnetenzahl ausgeglichen.