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Wählerstimmen

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Acht Parteien schafften bei der Bundestagswahl 2021 den Einzug ins Parlament. Während CDU und DIE LINKE Anteile verloren, konnten SPD und GRÜNE deutlich zugewinnen.

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 erreichte die SPD den relativ größten Anteil der gültigen Zweitstimmen: Mit 25,7 Prozent errang sie deutlich mehr als die zweitplatzierte CDU, die 19,0 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinte. Hinter der CDU folgen die GRÜNEN (14,7 %), die FDP (11,4 %), die AfD (10,4 %) und die CSU (5,2 %). Obwohl sie nicht mindestens fünf Prozent der Zweistimmen erreichten, zogen auch zwei weitere Parteien in Parlament ein: DIE LINKE (4,9 %) profitiert davon, dass Parteien, die mindestens drei Direktmandate erlangen, von der Fünfprozenthürde ausgenommen sind. Für den SSW (0,1 %) gilt als Partei nationaler Minderheiten ebenfalls keine Sperrklausel.

Während mehrere Parteien Anteile hinzugewinnen konnten, blieben andere deutlich hinter ihrem Ergebnis von 2017 zurück. Auf der Gewinnerseite stehen die GRÜNEN mit einem Plus von 5,8 Prozentpunkten ebenso wie die SPD, die 5,2 Prozentpunkte hinzugewann. Ebenfalls positiv ist das Ergebnis der FDP (+ 0,7 %) und des SSW (+0,1 %), der 2017 nicht angetreten war. Das deutlichste Minus verzeichnete die CDU, die 7,8 Prozentpunkte mit Vergleich zu 2017 abgeben musste. Auch DIE LINKE verlor mit 4,3 Prozentpunkten deutlich. AfD (-2,2 %) und CSU (-1,0 %) verloren ebenfalls Stimmanteile.

Neben der Wahl einer Partei gibt es für die Wähler – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – noch andere Möglichkeiten der Verwendung ihrer Stimme. Betrachtet man alle verfügbaren Wählerstimmen, war die größte Gruppe der Wahlberechtigten mit 23,6 Prozent die der Nichtwähler. Die größte Partei-Wählergruppe lag etwa bei einem Fünftel aller Wahlberechtigen (SPD: 19,5 %). 0,7 Prozent der Wähler gaben einen ungültige Zweitstimme ab.

Betrachtet man das Zweitstimmenergebnis der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen, so ergeben sich Schwerpunkte der Parteien. Die SPD erzielt demnach in allen Jahrgangsgruppen überdurchschnittliche Ergebnisse bei den Frauen (alle Jahrgänge: 26,9 %) und mit steigendem Alter immer bessere Ergebnisse. Zwischen ihren Werten bei den Männern der Jahrgänge 1997 bis 2003 (14,6 %) und denen der Frauen der Jahrgänge 1951 und früher (34,4 %) liegen 19,8 Prozentpunkte.

Ein ähnliches Muster ergibt sich auch für die CDU: Bei den Frauen (19,5 %) sind ihre Ergebnisse besser als bei den Männern (18,2 %). Die Unterschiede zwischen den Altersgruppen sind bei ihr jedoch deutlicher. Während nur 8,2 Prozent der Männer und Frauen in den Jahrgängen 1997 bis 2003 der CDU ihre Stimme gaben, erreichte sie in den Jahrgangsgruppen 1951 und früher Werte von 33,9 Prozent (Männer) bzw. 34,4 Prozent (Frauen).

Auch die GRÜNEN erzielten bei den Frauen (16,0 %) bessere Ergebnisse als bei den Männern (13,5 %). Im Gegensatz zu den beiden vorgenannten Parteien sinken bei ihr jedoch die Ergebnisse mit steigendem Alter der Wählergruppen. Die Gruppe mit den besten Ergebnissen (Frauen, 1997-2003: 28,3 %) hat gegenüber der mit den schlechtesten Ergebnisse (Männer, 1951 und früher: 6,4 %) mehr als vier Mal so hohe Werte – der größte relative Unterschied unter den Bundestagsparteien.

Die FDP erzielte bei den Männern (12,8 %) bessere Werte als bei den Frauen (10,2 %). Deutlich sticht dieser Unterschied in der jüngsten Jahrgangsgruppe (1997-2003) hervor: Währen hier nur 14,8 Prozent der Frauen der FDP ihre Stimme haben, waren es 26,2 Prozent der Männer. Auch für die FDP sinken die Ergebnisse mit steigendem Alter der Wähler.

Die besten Ergebnisse erzielte die AfD mit 17,1 Prozent unter den Männern der Geburtsjahre 1977 bis 1986. Die mittleren Jahrgangsgruppen (1952 bis 1977) sowie Männer sind wählen die AfD überdurchschnittlich häufig.

Für die CSU zeigt sich ein ähnliches Wählerverhalten wie für ihre Schwesterpartei CDU: Bei Frauen ist sie überdurchschnittlich erfolgreich; deutlicher sind jedoch die Unterschiede zwischen den Jahrgängen: Während nur 2,6 Prozent der Jahrgangsgruppe 1997 bis 2003 der CSU ihre Stimme gaben, erreichte sie in der Jahrgangsgruppe 1951 und früher 7,6 Prozent.

Bei der DIE LINKE sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern (4,8 % bzw. 5,0 %) und zwischen den Jahrgangsgruppen weniger stark ausgeprägt. Dennoch sinken bei ihr mit steigendem Altern tendenziell die Ergebnisse.

Unter den sonstigen Parteien - also denen, die nicht in den Bundestag einziehen konnten - stechen vier Parteien hervor: Die FREIEN WÄHLER (2,431 %), die Tierschutzpartei (1,455 %), dieBasis (1,361 %) und Die PARTEI (0,994 %) erreichten jeweils mehr als 0,5 Prozent der Stimmen. Unter dieser Grenze blieben Team Todenhöfer (0,458 %), die PIRATEN (0,366 %), Volt (0,355 %) und die ÖDP (0,242 %). Weitere 24 Parteien verzeichneten jeweils weniger als 0,2 Prozent der Stimmen für sich.

Betrachtet man die Wahlergebnisse der im 20. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bzw. Fraktionen im Zeitverlauf, so ergeben sich Auffälligkeiten: Für die SPD stellt der Wert der Bundestagswahl 2021 zwar den höchsten Wert der letzten vier Bundestagswahlen dar, an die Werte aus der Zeit zwischen 1957 und 2002 - wo sie stets oberhalb von 30 Prozent landete - kann sie nicht anknüpfen. Die CDU erreichte gemeinsam mit ihrer bayerischen Schwesterpartei CSU nur 24,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen. Für die Schwesterparteien ergibt das den niedrigsten Wert aller Bundestagswahlen.

Die GRÜNEN erreichen mit 14,7 Prozent dagegen ihren bisherigen Rekordwert von 2009 (10,7 %). Auch für die FDP zählt das Ergebnis von 11,4 Prozent zu den besseren ihrer Geschichte: Nur drei Mal konnte sie bisher einen höheren Wert erzielen (1949: 11,9 %; 1961: 12,8 %; 2009: 14,6 %). Die AfD verliert bei ihrem dritten Wahlantritt erstmals, erreicht jedoch erneut einen zweistelligen Wert (10,4 %).

DIE LINKE erzielt mit 4,9 Prozent der Stimmen dagegen ihr schlechtestes Ergebnis seit 2005. Wie schon 1994 zieht sie jedoch auf Basis der Grundmandatsklausel mit ihrem prozentualen Stimmanteil ins Parlament ein. Als Partei nationaler Minderheiten ist der SSW von der Fünfprozenthürde ausgenommen. Bei seinem ersten Antritt seit der Bundestagswahl 1961 genügten ihm daher etwa 32.000 Stimmen, um ins Parlament einzuziehen. Mit rund 55.000 Zweitstimmen und 0,1 Prozent aller gültigen Zweitstimmen zog er daher in den Bundestag ein.

Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme können sie eine Bewerberin oder einen Bewerber aus ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag wählen. Um die Zweitstimme konkurrieren die Landeslisten der Parteien. Die Zweitstimme entscheidet über den prozentualen Anteil der Parteien an den Bundestagsmandaten. In der Diskussion um das deutsche Wahlrecht, um Überhang- und Ausgleichsmandate, spielt häufig das Stimmensplitting eine wichtige Rolle. So wird das Verhalten von Wählerinnen und Wählern genannt, die ihre Erst- und Zweitstimme an unterschiedliche Parteien geben.

Bei der Bundestagswahl 2021 waren die Wählerinnen und Wähler der CSU am ehesten geneigt, auch einem Direktkandidaten oder einer Direktkandidatin ihrer bevorzugten Partei ihre Erststimme zu geben: 90,0 Prozent der CSU-Wähler wählten auch einen CSU-Direktkandidaten. Auch mehr als drei Viertel der Wählerinnen und Wähler der CDU (89,1 %), AfD (84,1 %) und der SPD (78,3 %) wählten die Kandidaten ihrer bevorzugten Partei. Auch die Wählerinnen und Wähler der anderen Parteien zwar mehrheitlich auch einen Direktkandidaten ihrer Partei. Dier Wähler der GRÜNEN wählten neben Direktkandidaten ihrer Partei (69,4 %) aber auch häufig die der SPD (17,1 %). Bei den Wählern der DIE LINKE standen neben den eigenen Direktkandidaten (64,0 %) auch die der SPD (14,6 %) oder der GRÜNEN (11,8 %) hoch im Kurs. Etwas mehr als die Hälfte der FDP-Wähler wählten auch mit der Erststimme einen FDP-Kandidaten (55,5 %), über ein Viertel jedoch auch einen Kandidaten der CDU oder CSU (21,7 % + 4,0 %).

Ist ein abgegebener Stimmzettel nicht amtlich hergestellt, für einen anderen Wahlkreis gültig, enthält einen Zusatz oder Vorbehalt oder lässt den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen, so ist der Stimmzettel oder ggf. nur die jeweilige Stimme ungültig. Auch im Rahmen der Briefwahl ergeben sich durch falsche Anwendung ungültige Stimmzettel.

Bei der Bundestagswahl 2021 waren 1,0 Prozent der Erststimmen und 0,9 Prozent der Zweitstimmen ungültig. Seit 1965 ist stets der Anteil der ungültigen Stimmen bei den Erststimmen größer als bei den Zweitstimmen. Der bisher höchste Wert ungültiger Erststimmen lag 1953 bei 3,4 Prozent, der für die Zweitstimmen 1961 bei 4,0 Prozent. Die wenigsten ungültigen Erststimmen wurden bei der Bundestagswahl 1983 abgegeben (1,1 %), bei den Zweitstimmen hält die Bundestagswahl 1972 den Rekord mit 0,8 Prozent der Wählerstimmen. Seit der Bundestagswahl 2005, wo mit 1,8 bzw. 1,6 Prozent ungültiger Stimmen ein neuer Höchstwert seit 1969 erreicht wurde, ist die Zahl ungültiger Stimmen konstant rückläufig.

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