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Ungarn hat seinen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt. Was bedeutet das?
⚖️ Rolle des IStGH
Der IStGH wurde 1998 auf einer Staatenkonferenz in Rom gegründet. 2002 nahm das Gericht seine Arbeit auf. Das sog. „Römische Statut“ regelt bis heute die Aufgaben des IStGH.
Als unabhängiger ständiger Gerichtshof ahndet er Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Angeklagt werden können Einzelpersonen der Mitgliedsstaaten, wenn nationale Gerichte die Verbrechen nicht verfolgen können oder wollen.
Heute sind 125 Staaten Mitglied im IStGH. Die USA, China, Russland und Israel sind bisher nicht beigetreten.
🇭🇺 Hintergrund Ungarn
Ungarn hatte den Austritt aus dem IStGH beim Empfang des israelischen Premiers Benjamin Netanjahu angekündigt, gegen den der IStGH im Nov. 2024 einen Haftbefehl erlassen hatte.
Als Vertragsstaat hätte Ungarn Netanjahu festnehmen müssen. Das Gericht selbst hat keine Mittel, die Haftbefehle durchzusetzen.
Der Austritt Ungarns muss noch schriftlich erfolgen. Dann würde er ein Jahr nach der schriftlichen Ankündigung in Kraft treten.
🔍 Konsequenzen
Von Seiten des IStGH dürfte Ungarn nichts befürchten. Der Austritt könnte aber eine Verletzung der EU-Verträge bedeuten, was zu Strafzahlungen führen könnte.
Wenn Anordnungen des IStGH missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts. Daher kritisierten internationale Organisationen sowie Völkerrechtler/-innen Ungarns Entscheidung.
Auch der vermutlich künftige dt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angekündigt, Netanjahu einladen zu wollen. Mit einem Besuch ohne Festnahme würde in Dtl. gegen das „Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH“ verstoßen werden.
➡️ Mehr über den IStGH erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2777
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