👋 Guten Morgen,
am Montag verurteilte ein Pariser Strafgericht die französische Politikerin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern.
🔎 Marine Le Pen
Le Pen sitzt seit 2017 in der französischen Nationalversammlung und führt seit 2022 die Fraktion der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN).
Von 2004 bis 2017 war sie Abgeordnete im EU-Parlament.
Sie trat dreimal bei den französischen Präsidentschaftswahlen an. 2017 und 2022 kam sie in die Stichwahl, unterlag jedoch jeweils dem amtierenden Präsidenten Emmanuel Macron.
📃⚖️ Gerichtsurteil
Das Gericht sprach Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig und verhängte eine Strafe von vier Jahren Haft – zwei davon mit Fußfessel, zwei auf Bewährung. Zudem darf sie fünf Jahre lang für kein politisches Amt mehr kandidieren.
Die vorsitzende Richterin begründete das Urteil mit der Schadenshöhe von über 4 Mio. € sowie dem organisiertem Charakter und dem öffentlichen Interesse am Schutz der Ordnung. Darüber hinaus bestünde Wiederholungsgefahr und kein Schuldbewusstsein bei den Angeklagten.
Neben Le Pen verurteilte das Gericht acht weitere ehemalige EU-Abgeordnete des RN.
🗳️💬 Folgen
Der Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre würde verhindern, dass Le Pen 2027 wie geplant bei der Präsidentschaftswahl antreten kann. Sie galt als aussichtsreichste Kandidatin.
Das Urteil entfachte in Frankreich eine Debatte über einen politisch motivierten Eingriff der Justiz. Generalstaatsanwalt Rémy Heitz betonte jedoch, es handele sich um eine juristische Entscheidung dreier unabhängiger Richter nach geltendem Recht.
Le Pen und der RN legten Berufung ein. Das zuständige Gericht will noch vor der Präsidentschaftswahl 2027 über die Berufung entscheiden.
➡️ Mehr zur Debatte in Europas Presse findest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2776
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion