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Vor 30 Jahren | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

26. März 2025

Vor 30 Jahren trat das Schengen-Abkommen in Kraft

(© Auswärtiges Amt)

☕ Guten Morgen!

Vor 30 Jahren trat das Schengener Durchführungsübereinkommen in Kraft. Was regelt das Abkommen?

🌍 📖 Entstehung

  • Am 16.6.1985 einigten sich Deutschland (Dtl.), Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande in einem Abkommen auf den schrittweisen Abbau von Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen.

  • 5 Jahre später folgte die Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens mit dem Ziel einer gemeinsamen Grenzpolitik. Diese wurde von den Vertragsstaaten ab dem 26.3.1995 angewendet.

  • Zunächst war das Abkommen nur ein Völkerrechtsvertrag. Durch den Vertrag von Amsterdam (1997) wurde es zu EU-Recht. Die Zahl der Mitglieder hat sich stetig erweitert. Zuletzt sind 2025 Bulgarien und Rumänien beigetreten.

🚙 👮‍♀️ Inhalt

  • Die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten dürfen ohne Personenkontrollen überquert werden. Es gilt auch eine gemeinsame Visumpolitik.

  • Polizei und Justiz sollen bei der Kriminalitätsbekämpfung, besonders gegen den grenzüberschreitenden Drogenhandel, grenzübergreifend zusammenarbeiten.

  • Im Asylrecht wird das Schengen-Abkommen durch die Dublin-Verordnung ergänzt. Sie legt fest, dass Menschen aus Drittstaaten nur in einem EU-Mitgliedstaat Antrag auf Asyl stellen dürfen.

🖥️ 🚧 Heute

  • Parallel zur Lockerung der Binnengrenzen wurde die Kontrolle der europäischen Außengrenzen verstärkt, u. a. durch moderne Technik. Ziel ist u.a. eine „wirksamere Migrationssteuerung“.

  • Unter bestimmten Bedingungen können die Mitgliedstaaten auch innerhalb des Schengen-Raums Grenzkontrollen durchführen. Von diesem Recht machte 2015 angesichts gestiegener Geflüchtetenzahlen u.a. Dtl. Gebrauch.

  • Seit 2023 führt Dtl. an verschiedenen Grenzen vermehrt Kontrollen durch.

➡️ Hier erfährst du noch mehr über das Schengen-Abkommen: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1843

Viele Grüße

Deine bpb Social Media Redaktion

Fussnoten

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