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Vor 30 Jahren trat das Schengener Durchführungsübereinkommen in Kraft. Was regelt das Abkommen?
🌍 📖 Entstehung
Am 16.6.1985 einigten sich Deutschland (Dtl.), Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande in einem Abkommen auf den schrittweisen Abbau von Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen.
5 Jahre später folgte die Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens mit dem Ziel einer gemeinsamen Grenzpolitik. Diese wurde von den Vertragsstaaten ab dem 26.3.1995 angewendet.
Zunächst war das Abkommen nur ein Völkerrechtsvertrag. Durch den Vertrag von Amsterdam (1997) wurde es zu EU-Recht. Die Zahl der Mitglieder hat sich stetig erweitert. Zuletzt sind 2025 Bulgarien und Rumänien beigetreten.
🚙 👮♀️ Inhalt
Die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten dürfen ohne Personenkontrollen überquert werden. Es gilt auch eine gemeinsame Visumpolitik.
Polizei und Justiz sollen bei der Kriminalitätsbekämpfung, besonders gegen den grenzüberschreitenden Drogenhandel, grenzübergreifend zusammenarbeiten.
Im Asylrecht wird das Schengen-Abkommen durch die Dublin-Verordnung ergänzt. Sie legt fest, dass Menschen aus Drittstaaten nur in einem EU-Mitgliedstaat Antrag auf Asyl stellen dürfen.
🖥️ 🚧 Heute
Parallel zur Lockerung der Binnengrenzen wurde die Kontrolle der europäischen Außengrenzen verstärkt, u. a. durch moderne Technik. Ziel ist u.a. eine „wirksamere Migrationssteuerung“.
Unter bestimmten Bedingungen können die Mitgliedstaaten auch innerhalb des Schengen-Raums Grenzkontrollen durchführen. Von diesem Recht machte 2015 angesichts gestiegener Geflüchtetenzahlen u.a. Dtl. Gebrauch.
Seit 2023 führt Dtl. an verschiedenen Grenzen vermehrt Kontrollen durch.
➡️ Hier erfährst du noch mehr über das Schengen-Abkommen: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1843
Viele Grüße