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diese Woche fand in Berlin die erste Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder nach der Bundestagswahl statt. Worum ging es?
🗞️💶 Themen
Im Mittelpunkt standen die Ergebnisse der Sondierungsgespräche auf Bundesebene, bei denen sich CDU/CSU und SPD auf ein Finanzpaket im Milliardenbereich verständigt haben.
Die MPK einigte sich über die Verabschiedung der im Finanzpaket enthaltenen Reform der Schuldenbremse und des geplanten Sondervermögens für Verteidigung und Infrastruktur.
Die Länder diskutierten auch den Ausbau von Künstlicher Intelligenz sowie die Pflege in Deutschland, insb. die Krankenhausreform.
💬🤝 MPK
Jedes Jahr finden regulär vier Konferenzen der Regierungschefs und -chefinnen der 16 Bundesländer statt, bei besonderem Bedarf gibt es Sonderkonferenzen. Der Vorsitz wechselt jährlich nach festgelegter Reihenfolge.
Das Vorsitzland (aktuell Sachsen) übernimmt die Organisation und Leitung der MPK und ist für die Koordination und Kompromissfindung sowie die anschließende Abstimmung mit dem Bund zuständig.
Ziel der MPK ist die Interessenvertretung der Länder ggü. dem Bund außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahrens. Zweimal im Jahr werden die Ergebnisse mit dem/der Bundeskanzler/-in besprochen.
⚖️🗳️ Einordnung
Um Entscheidungen zu treffen gilt in der MPK zum Teil das Einstimmigkeitsprinzip und zum Teil eine Mehrheit von 13 Ländern.
Das Gremium kann Beschlüsse fassen, die rechtlich jedoch nicht bindend sind. Zudem bereitet es i.d.R. wichtige Staatsverträge vor, z.B. zu Rundfunkgebühren.
Das verfassungsrechtliche Gremium der Länder ist der Bundesrat, der als Vertretung der Länderregierungen Teil des Gesetzgebungsprozesses ist. Die MPK ist kein Verfassungsorgan.
➡️ Mehr zu föderalen Funktionen, Kompetenzen und Entscheidungsprozessen am Bsp. der Coronakrise: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2755
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Deine bpb Social Media Redaktion