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Vor 55 Jahren ist der sog. Atomwaffensperrvertrag in Kraft getreten. Was beinhaltet er?
🌍 📖 Entstehung
Im Kalten Krieg lieferten sich v. a. die Sowjetunion und die USA ein Wettrüsten – auch mit Atomwaffen. Ein Element war die Doktrin der nuklearen Abschreckung.
Sie besagt, dass niemand einen Atomwaffenangriff wagen würde, wenn von der Gegenseite ein ebenso schwerer Angriff zu befürchten ist. In den 1960er Jahren wuchs dennoch die Sorge vor einem Atomkrieg.
Mit dem Ziel, die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern und ihren bisherigen Bestand zu reduzieren, entstand damals der Atomwaffensperrvertrag.
📜 📋 Der Vertrag
Der Vertrag stützt sich auf 3 Säulen:
Die Atommächte geben keine Nuklearwaffen an andere Staaten weiter. Diese versuchen nicht, Atomwaffen zu bekommen.
Die Atommächte bekennen sich zur Abrüstung.
Die Staaten arbeiten bei der zivilen Nutzung von Atomtechnologie zusammen.
Am 5.3.1970 trat der Vertrag in Kraft. 191 Staaten haben ihn bis heute unterzeichnet. Nicht dabei sind Indien, Israel, Pakistan und der Südsudan. Unklar ist der Status von Nordkorea, das 2003 seinen Ausstieg erklärt hat.
Verantwortlich für die Einhaltung des Vertrags ist die Internationale Atomenergie-Organisation (IEAO).
☢️ 📉 Aktueller Stand
Laut dem schwedischen Forschungsinstitut SIPRI gibt es weltweit ca. 12.000 atomare Sprengköpfe. Davon seien ca. 3.900 einsatzbereit.
Die Gesamtzahl der atomaren Sprengköpfe ist in den vergangenen Jahren weiter gesunken. Dagegen stieg die Zahl der einsatzfähigen Sprengköpfe zuletzt leicht an.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die jüngsten Diskussionen zur Rolle der USA in der int. Sicherheitspolitik haben eine Debatte über einen gemeinsamen „Atom-Schutzschirm“ der EU-Staaten angestoßen.
➡️ Mehr über nukleare Abschreckung: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2747
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