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vor 35 Jahren wurde in der DDR die Treuhandanstalt gegründet.
📖 📜 Hintergrund
Nach dem Rücktritt der DDR-Staatsführung Ende 1989 wurde kontrovers über eine Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik diskutiert. Für den 18.3.1990 waren Volkskammerwahlen angesetzt.
Ungewiss war auch die Zukunft der Volkseigenen Betriebe (VEB) der DDR. Fast alle Betriebe waren staatlich und standen unter planwirtschaftlicher Kontrolle.
Nach einem Vorschlag aus der Bürgerrechtsbewegung beschloss der Ministerrat am 1.3.1990 die Gründung der „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ – kurz „Treuhand“.
🏭 💵 Treuhandanstalt
Aufgabe der Behörde war die Umstrukturierung der Wirtschaft. Sie sollte die VEB in westdeutsche Rechtsformen überführen und Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze sichern.
Nicht berücksichtigt wurde der ursprüngliche Vorschlag, Betriebe zu demokratisieren und Anteilsscheine an die ostdeutsche Bevölkerung auszugeben.
Nach einem Wahlsieg der Konservativen wurde am 17.6. das Treuhandgesetz verabschiedet. Leitlinie war von nun an die zügige Privatisierung und Sanierung sowie die Stilllegung unwirtschaftlicher Betriebe.
📉📣 Folgen
Bis zum Ende der Behörde 1994 wurden ca. 12.000 Betriebe verkauft und 3.700 stillgelegt. Von 4,1 Mio. Beschäftigten blieben ca. 1,5 Mio. in den Unternehmen.
Der durch die Privatisierung erhoffte Aufschwung blieb aus. 6 % des Produktionsvermögens gingen an ehem. DDR-Bürger/-innen, 80 % an westdeutsche Investorinnen und Investoren, 14 % an ausländische.
Das Erbe der Treuhand bleibt umstritten: Befürworter/-innen erachten sie mit Blick auf die marode DDR-Wirtschaft als alternativlos, Kritiker/-innen als „Ausverkauf“ der DDR, der bis heute Spuren hinterlässt.
➡️ Mehr zur Geburtsstunde der Treuhand: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2746
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