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vergangene Woche beschloss der Bundestag ein Gesetz, das den Anspruch auf Mutterschutz erweitert. Was ändert sich?
📰 Neue Regelung
1878 gab es erste Bestimmungen zum Schutz für Mütter in Deutschland (Dtl.). Das erste Mutterschutzgesetz der Bundesrepublik trat 1952 in Kraft.
Bisher galt der Anspruch auf Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche und bei einem Gewicht des Ungeborenen über 500 Gramm. Ab 1.6.2025 tritt ein gestaffelter Anspruch ab der 13. Woche in Kraft.
Anstoß für die Neuregelung war eine Petition der Aktivistin Natascha Sagorski. Der Gesetzentwurf von CDU/CSU fand parteiübergreifend Zustimmung.
👨🏫 Bedeutung des Gesetzes
Fehlgeburten können körperliche und psychische Folgen für Betroffene haben. Bislang konnten diese sich um eine Krankschreibung bemühen, die aber abgelehnt werden kann.
Schätzungen zufolge hat etwa jede 3. Frau eine Fehlgeburt in ihrem Leben. In Dtl. sind es ca. 90.000 jährlich. Genaue Zahlen gibt es nicht, da keine Meldepflicht besteht.
Das Gesetz betrifft nur einen Teil der Betroffenen von Fehlgeburten: Etwa 80 % finden vor der 13. Schwangerschaftswoche statt und bleiben weiterhin ohne Schutzstatus.
👩👩👧👦 Familienpolitik
Der gesamte Bundestag nahm den Unionsentwurf einstimmig an, so dass das Gesetz noch vor der anstehenden Bundestagswahl beschlossen werden konnte.
Grüne fordern jedoch weitere familienpolitische Maßnahmen, z. B. Mutterschutz für Selbstständige und die sog. Familienstartzeit (zweiwöchige Freistellung des Partners / der Partnerin oder einer gewählten Person).
Am gleichen Tag wurde auch das Gewalthilfegesetz beschlossen, das von Gewalt betroffenen Frauen u.a. einen Rechtsanspruch auf Schutz gewährt.
➡️ Mehr über die Entwicklungen der Familienpolitik in BRD und der DDR: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2720
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