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heute entscheidet der Bundeswahlausschuss welche polit. Vereinigungen als Parteien anerkannt und zur Bundestagswahl zugelassen werden.
📋📓 Parteien
Das polit. System in Deutschland (Dtl.) wird als Parteiendemokratie bezeichnet: Parteien sind für polit. Diskussionen und Entscheidungen, die Kontrolle des polit. Prozesses und die Rekrutierung von polit. Personal zuständig.
Parteien sind Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Durch die Stimmabgabe für eine Partei sind Wähler/-innen ebenfalls Teil des polit. Prozesses.
Parteien sind verfassungsrechtl. durch Art. 21 des Grundgesetzes geschützt. Ihre Rechte, Pflichten, Finanzierung und Aufgaben sind im Parteiengesetz geregelt.
🗯️ 🤝 Parteienstruktur
Parteien sind Mitgliederorganisationen, bestehend aus Teileinheiten (z.B. Gruppen, Flügel, Ortsvereine) auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Region, Kommune).
Höchstes Entscheidungsgremium ist der Parteitag. Dort werden grundsätzliche Fragen beschlossen, die verbindlich für die Partei gelten – vor Wahlen z.B. Wahlkampfstrategie und Wahlprogramm.
Trotz Satzung und Parteiprogramm haben Gremien und Ebenen eine gewisse Unabhängigkeit. Um an einem Strang zu ziehen, müssen sie häufig Kompromisse machen.
📉❓ Herausforderungen
In Dtl. verzeichnen viele Parteien seit Jahren einen Mitgliederschwund und die Bindung der Wähler/-innen nimmt ab. Kritiker/-innen bemängeln daher einen Legitimationsverlust von Parteien und Parteiensystem.
Komplexe gesellschaftl. und polit. Zusammenhänge und schwindende klare Parteiprofile können eine Wahlentscheidung erschweren.
Durch das Hinzutreten neuer Parteien, oft an den polit. Rändern des Parteiensystems, verändert sich die Zusammensetzung in Parlamenten und die Regierungsbildung wird erschwert.
➡️ Hier findest du mehr zur Entwicklung von Parteien: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2693
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Deine bpb Social Media Redaktion