🌇 Guten Morgen,
heute stimmt der Bundestag über die Vertrauensfrage von Kanzler Scholz ab.
🔎🚦 Hintergrund
Im November war die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP auseinandergebrochen, nachdem Kanzler Scholz Finanzminister Lindner entlassen hatte.
Die Bundesregierung besteht seither aus SPD und Grünen sowie Justiz- und Verkehrsminister Wissing (ehemals FDP). Sie hat keine Mehrheit mehr im Bundestag. Für Beschlüsse braucht sie die Unterstützung anderer Fraktionen.
Am 11.12. beantragte Scholz daher bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die Vertrauensfrage, um Neuwahlen herbeizuführen.
❓🤝 Vertrauensfrage
Die Vertrauensfrage ist in Art. 68 GG geregelt. Wenn die Bundesregierung handlungsunfähig ist, kann sie eingesetzt werden, um die Regierungskoalition zu einigen oder Neuwahlen herbeizuführen.
Wenn der Kanzler/die Kanzlerin die Vertrauensfrage beantragt, müssen mindestens 48 Stunden vergehen, bis der Bundestag abstimmt.
Seit der Gründung der Bundesrepublik wurde die Vertrauensfrage fünfmal gestellt: erstmals 1972 von SPD-Kanzler Willy Brandt und zuletzt 2005 von SPD-Kanzler Gerhard Schröder.
🗳️ Wie geht es weiter?
Um das Vertrauen ausgesprochen zu bekommen, müsste der Kanzler in der Abstimmung die absolute Mehrheit von derzeit 367 Stimmen erhalten.
Ziel der Regierung ist, den Weg für Neuwahlen frei zu machen, also die Mehrheit zu verfehlen. Um das zu garantieren, empfiehlt die Grünen-Fraktionsführung ihren Abgeordneten, sich zu enthalten.
Bekommt Scholz kein Vertrauen ausgesprochen, wird er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vorschlagen. Dieser hat dafür 21 Tage Zeit. Die Neuwahl muss laut Art. 39 GG innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Der anvisierte Termin ist der 23.2.2025.
➡️ Mehr über die Vertrauensfrage und die geplanten Neuwahlen: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2670
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion