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Vor dreißig Jahren: Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

15. November 2024

Vor dreißig Jahren: Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung

Die Änderung von Artikel 3 geht auf die kontinuier-lichen Proteste der Behindertenrechtsbewegung in Deutschland seit den 1980er-Jahren zurück. (© picture-alliance, SZ Photo / Ralf Zöllner)

🌄Guten Morgen,

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Satz wurde heute vor 30 Jahren ins Grundgesetz (GG) aufgenommen.

🚪✊ Vorgeschichte

  • Ab Ende der 1970er Jahren kamen in Dtl. erste, selbsternannte „Krüppelgruppen“ zusammen, die auf Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam machten.

  • Menschen mit Behinderung konnten damals nur bei ihren Familien oder in Heimen leben. In vielen Heimen herrschten oftmals menschenunwürdige Bedingungen.

  • Die Behindertenrechtsbewegung forderte bei Demos und Protestaktionen u.a. Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe, sowie Zugang zu Bildung und einen inklusiven ÖPNV.

✍️⚖️ Grundgesetz

  • Am 15.11.1994 trat die Änderung von Art. 3 des GG in Kraft. Seitdem ist es verboten, Menschen aufgrund ihrer Behinderung zu benachteiligen.

  • Menschen mit Behinderung muss demnach eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.

  • Aus dem GG leiteten sich u.a. die Behindertengleichstellungsgesetze (2002) ab. 2009 definierte zudem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die Rechte von Menschen mit Behinderung erstmals als Menschenrecht, das alle Lebensbereiche betrifft.

🔍♿ Situation heute

  • Durch die Arbeit von Aktivist/-innen, Verbänden und NGOs hat das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung zugenommen.

  • Trotzdem erfahren sie Diskriminierung. So fehlen oft barrierefreie Zugänge. Die Erwerbslosenquote ist höher als bei Menschen ohne Behinderung. Ein bundesweit inklusives Schulsystem gibt es nicht.

  • Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte hält Dtl. die UN-BRK nicht zufriedenstellend ein. Gerade in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Schule gebe es Nachholbedarf.

➡️ Mehr über die deutsche Behindertenrechtsbewegung erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2646

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

Fussnoten

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