🌄Guten Morgen,
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Satz wurde heute vor 30 Jahren ins Grundgesetz (GG) aufgenommen.
🚪✊ Vorgeschichte
Ab Ende der 1970er Jahren kamen in Dtl. erste, selbsternannte „Krüppelgruppen“ zusammen, die auf Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam machten.
Menschen mit Behinderung konnten damals nur bei ihren Familien oder in Heimen leben. In vielen Heimen herrschten oftmals menschenunwürdige Bedingungen.
Die Behindertenrechtsbewegung forderte bei Demos und Protestaktionen u.a. Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe, sowie Zugang zu Bildung und einen inklusiven ÖPNV.
✍️⚖️ Grundgesetz
Am 15.11.1994 trat die Änderung von Art. 3 des GG in Kraft. Seitdem ist es verboten, Menschen aufgrund ihrer Behinderung zu benachteiligen.
Menschen mit Behinderung muss demnach eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.
Aus dem GG leiteten sich u.a. die Behindertengleichstellungsgesetze (2002) ab. 2009 definierte zudem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die Rechte von Menschen mit Behinderung erstmals als Menschenrecht, das alle Lebensbereiche betrifft.
🔍♿ Situation heute
Durch die Arbeit von Aktivist/-innen, Verbänden und NGOs hat das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung zugenommen.
Trotzdem erfahren sie Diskriminierung. So fehlen oft barrierefreie Zugänge. Die Erwerbslosenquote ist höher als bei Menschen ohne Behinderung. Ein bundesweit inklusives Schulsystem gibt es nicht.
Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte hält Dtl. die UN-BRK nicht zufriedenstellend ein. Gerade in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Schule gebe es Nachholbedarf.
➡️ Mehr über die deutsche Behindertenrechtsbewegung erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2646
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion