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gestern hat vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags („Soli“) begonnen.
⚖️ Klage
6 FDP-Politiker/-innen haben in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, darunter der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr.
Sie argumentieren, der Bund hätte seit 2020 keine Kompetenz mehr gehabt, den „Soli“ zu erheben. 2019 lief ein anderes Programm zur finanziellen Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer, der „Solidarpakt II“, aus.
Darüber hinaus sehen die Klagenden eine Ungleichbehandlung, da seit 2021 nur noch Unternehmen und Personen mit hohen Einkommen die Abgabe zahlen mussten.
💶 “Soli“
Der „Soli“ wurde 1991 erstmals eingeführt. Seit 1995 wird er durchgehend erhoben, um die deutsche Wiedervereinigung zu finanzieren. Er ist nicht zweckgebunden, sondern fließt in den Bundeshaushalt.
Beim „Soli“ handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Ergänzungsabgabe. Diese dürfen nach einem BVerfG-Urteil nur so lange erhoben werden, wie ein „Mehrbedarf“ besteht.
Derzeit beträgt der „Soli“ 5,5 % der Einkommenssteuer und gilt ab einer jährlich zu zahlenden Lohnsteuer von 18.130 €. Dies betrifft rund 10 % der Steuerzahlenden.
🔎 Bedeutung
Der „Soli“ war Streitthema in der Ampelkoalition. Grüne und SPD hielten eine Zusatzbelastung für Besserverdienende für gerecht, die FDP forderte seine Abschaffung.
Im Falle einer Abschaffung wären Unternehmen finanziell entlastet, im Bundeshaushalt würden hingegen ca. 12,75 Mrd. € fehlen. Das BVerfG könnte sogar eine Rückzahlung der Beiträge der letzten Jahre beschließen.
Das Urteil wird in ein paar Monaten erwartet.
➡️ Mehr zum „Soli“: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2645
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