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ab heute gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Welche Änderungen bringt es?
🔎⚖️ Hintergrund
Die Änderung des Geschlechtseintrags verursachte bisher lange Wartezeiten und hohe Kosten. Zudem empfanden viele Betroffene das bisherige „Transsexuellengesetz“ als unwürdig und diskriminierend.
Zur Geschlechts- und Namensänderung mussten Trans-Personen zwei psychologische Gutachten einreichen und dabei teils diskriminierende, stigmatisierende und intime Fragen beantworten.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2011 wesentliche Teile des „Transsexuellengesetzes“ für verfassungswidrig.
📋📎 Neuerungen
Das neue SBGG ermöglicht trans, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandregister einfacher zu ändern.
Für eine Änderung genügt künftig eine einfache Erklärung beim Standesamt. Geschlechtseintrag und Vornamen können beliebig oft geändert werden, jedoch gilt nach der Änderung eine einjährige Sperrfrist.
Auch Kinder können den Geschlechtseintrag ändern. Sie benötigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten und müssen sich vorher beraten lassen.
📣🗯️ Stimmen
Kritik kommt aus der Opposition: Das Gesetz habe Sicherheitslücken und könne missbraucht werden. Zudem vernachlässige der Staat mit dem Gesetz seine Schutzfunktion gegenüber Minderjährigen.
Der Queerbeauftragte der Bundesregierung und der Verband Queere Vielfalt begrüßen das neue Gesetz, kritisieren jedoch, dass der Vorname nicht ohne Änderung des Geschlechtseintrags geändert werden kann.
Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass viele Teile des Gesetzes, die Missbrauch verhindern sollen, Misstrauen und die Vorurteile gegenüber trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen verstärken.
➡️ Mehr zum Thema: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2660
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