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letzte Woche haben die Ministerpräsident/-innen der Länder einen Reformentwurf des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks (ÖRR) vorgelegt.
📺📻 ÖRR
Der ÖRR besteht aus ARD, ZDF und Deutschlandradio. Gemeinsam bieten sie rund 20 TV-Kanäle und über 70 Radiosender an.
Der Auftrag des ÖRR wird durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Demzufolge soll der ÖRR zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen und die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen.
Der ÖRR finanziert sich vor allem über den Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt derzeit 18,36 € im Monat pro Wohneinheit.
📋 Reformpläne
Die Bundesländer wollen den Rundfunkstaatsvertrag neu verhandeln. Vielen ist der ÖRR zu teuer, darüber hinaus sei das Angebot zu groß und zu uninteressant. Vor allem an Spartensendern soll deshalb gespart werden.
Der Plan sieht vor 17 Radiosender und 5 TV-Sender zu streichen. Bei den TV-Programmen soll dies vor allem durch Zusammenlegungen im Bereich Information, Jugend und Kultur erfolgen, sodass das grundsätzliche Angebot erhalten bleiben kann.
Bei den Web-Angeboten von ARD und ZDF soll es künftig weniger Text und mehr Video geben. Die Social-Media-Kanäle sollen unangetastet bleiben.
👀 Ausblick
Damit die Reform greifen kann, müssen alle Landtage zustimmen. Lehnt ein Land das Papier ab, scheitert die Reform. Die Intendant/-innen von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie der Deutsche Journalistenverband sehen die Reformpläne insgesamt kritisch.
Zudem steht eine Einigung zum Rundfunkbeitrag aus. Die unabhängige „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ empfiehlt eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 € zum Januar 2025.
Lehnen die Länder die Beitragserhöhung ab, könnten ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht anrufen.
➡️ Mehr über den ÖRR erfährst du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2630
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion