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vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über Klagen zu den Bundestagsausschüssen entschieden.
⚖️ Urteil
Das BVerfG sollte klären, ob sich aus dem Grundgesetz ein Anspruch auf die Besetzung der Vorsitze von Bundestagsausschüssen ableitet. Die AfD hat in dieser Legislaturperiode keine Vorsitze erlangen können.
Außerdem ging es darum, ob Vorsitzende abgewählt werden können. 2019 entzogen die Rechtsausschussmitglieder Stephan Brandner (AfD) wegen Äußerungen den Vorsitz, die als antisemitisch eingeschätzt wurden. Gegen beides hatte die Partei geklagt.
Laut BVerfG waren die Vorgänge rechtmäßig. Der Anspruch der Parteien auf Gleichbehandlung gelte nur für die Mitgliedschaft in Ausschüssen, nicht für organisatorische Funktionen. Die Abwahl Brandners sei rechtens, da die Mitglieder das Vertrauen in ihn verloren hätten.
💼 Bundestagsausschüsse
Die fachliche Arbeit im Bundestag (BT) geschieht in den Ausschüssen. Darin beraten die Abgeordneten über Anträge und Gesetze und bereiten die Abstimmungen im Plenum vor.
Die Mitglieder werden von den Fraktionen entsandt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Stärke der Fraktionen im BT wider.
Die Vorsitzenden bereiten die Sitzungen der Ausschüsse vor und vertreten diese nach außen.
🗳️ Vorsitzendenwahl
Die Geschäftsordnung des BT regelt nicht, wie die Vorsitzenden bestimmt werden. Sie sieht lediglich vor, dass der Ältestenrat des BT eine Vereinbarung trifft. Da es nach der BT-Wahl 2021 Widerspruch zur Zuteilung der Ausschüsse an die AfD gab, wurden in diesen Wahlen durchgeführt, die schließlich gegen die AfD-Kandidaten ausfielen. Das BVerfG verkündete dazu: „Mit einer freien Wahl wäre es unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte.“
➡️ Mehr über die Arbeit des BT liest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2588 Viele Grüße
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