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Vor 45 Jahren: Verjährung von Mord und Völkermord abgeschafft | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Vor 45 Jahren: Verjährung von Mord und Völkermord abgeschafft Deine tägliche Dosis Politik

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Zw. 1960 und 1979 debattierte der Bundestag 4 Mal darüber, ob Mord und Völkermord verjähren sollten. Union und FDP sprachen sich dafür aus, die SPD dagegen.

☕ Guten Morgen,

Mord und Völkermord können in Deutschland (Dtl.) vor Gericht nicht verjähren. Das war nicht immer so.

🗓️📂 Verjährung

  • Die Alliierten beschlossen nach dem 2. Weltkrieg einen Aufschub der Verjährung für Verbrechen zw. 1933 und 1945. Mord wurde damals nach 20, Totschlag nach 15 Jahren nicht mehr verfolgt. NS-Verbrechen wären demnach 1965 verjährt.

  • 60 % der BRD-Bevölkerung sprach sich damals für eine Verjährung aus. Doch international, vor allem von Israel und den USA, gab es Protest.

  • Die DDR verabschiedete 1964 ein Gesetz zur Nichtverjährung von Kriegs- und NS-Verbrechen. 1968 beschloss die UN das Gleiche per Resolution.

💬📣 Debatte

  • Zw. 1960 und 1979 debattierte der Bundestag 4 Mal darüber, ob Mord und Völkermord verjähren sollten. Union und FDP sprachen sich dafür aus, die SPD dagegen.

  • Neben der Verjährung beschäftigte die Abgeordneten auch die Frage, ob in einem Rechtstaat die rechtlichen Bestimmungen für bereits vergangene Taten geändert werden sollten.

  • 1965 verschob man den Beginn der Verjährungsfrist auf 1950. 1969 hob das Parlament die Verjährung für Völkermord vollständig auf und erhöhte sie für Mord auf 30 Jahre. Am 3.7.1979 wurde auch die Verjährung für Mord abgeschafft.

🔎 Aufarbeitung

  • Nach 1945 bestimmten die Alliierten die Verfolgung der NS-Verbrechen. In den westlichen Besatzungszonen wurden ca. 4.400 Beschuldigte verurteilt, in der sowjetischen ca. 8.000.

  • In der BRD verlief die Strafverfolgung schleppend. Einen Wandel brachten die Frankfurter Auschwitzprozesse der 60er Jahre. Insg. wurden nach 1949 ca. 6.500 Beschuldigte verurteilt.

  • In der DDR gab es viele Schauprozesse mit harten Strafen. Zw. 1950 und 1989 wurden ca. 4.800 Beschuldigte verurteilt.

➡️ Mehr zur juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2519

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Deine bpb Social Media Redaktion

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