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seit heute gilt ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland (Dtl.). Einbürgerungen sollen schneller möglich werden, die Voraussetzungen hingegen werden strenger.
🔜 🇩🇪 Neuerungen
Menschen, die sich einbürgern lassen, müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeben. Statt nach 8 Jahren wird die Einbürgerung nach 5, in besonderen Fällen nach 3 Jahren möglich.
Kinder ausländischer Eltern, die in Dtl. geboren werden, bekommen die dt. Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mind. 5 Jahren in Dtl. lebt.
Ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist Voraussetzung für die Einbürgerung. Wer eine Straftat aus rassistischen, antisemitischen oder anderen menschenverachtenden Gründen begangen hat, wird ausgeschlossen.
👔 🗳️ Hintergründe
Mit der Neuerung will Dtl. attraktiver für ausländische Fachkräfte werden, indem ihnen eine dauerhafte Bleibeperspektive geboten wird.
Bislang besteht eine demokratische Repräsentationslücke: Etwa 14 % der Bevölkerung in Dtl. hat keinen deutschen Pass – das sind ca. 12 Mio. Menschen, die zwar hier leben, aber z. B. nicht wählen können.
Manche Staaten, wie der Iran oder Argentinien, lassen es nicht oder nur unter hohen Auflagen, zu, dass die bisherige Staatsangehörigkeit abgelegt wird.
📑 📈 Ausblick
Die Einbürgerungsbehörden erwarten einen erheblichen Anstieg von Einbürgerungsanträgen.
Aufgrund der steigenden Zahlen muss vielerorts das Personal in den Behörden aufgestockt werden. Zudem wird daran gearbeitet, Prozesse zu digitalisieren.
Erwartet wird, dass viele Anträge rechtzeitig zur Bundestagswahl 2025 gestellt werden. Langfristig könnte somit eine neue relevante Wählergruppe hinzukommen.
➡️ Mehr zu Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2511
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