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Letzte Woche hat ein Gericht geurteilt, dass die Klimaschutzpläne der Bundesregierung nicht ausreichen.
👩⚖️ Das Urteil
Die Deutsche Umwelthilfe hatte Klage gegen das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung eingereicht.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil bestätigt: Das Programm reicht nicht aus, um die gesetzten Grenzen beim Ausstoß von Treibhausgasen einzuhalten.
Die Bundesregierung muss deshalb nachbessern und Maßnahmen beschließen, die sicherstellen, dass die Ziele erreicht werden.
🏭 🌾 Rechtliche Vorgaben
Das bisherige Klimaschutzgesetz (KSG) legte u.a. fest, dass die dt. Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 bis 2030 um mind. 65 % sinken müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 das Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 1,5 Grad zu beschränken, für verbindlich erklärt.
Das Klimaschutzprogramm ist ein Maßnahmenpaket, das die Erreichung der Ziele eigentlich sicherstellen soll. Es umfasst zahlreiche Vorgaben, vor allem für die Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft.
📣 📜 Und jetzt?
Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe begrüßen das Urteil und fordern z. B. ein Tempolimit auf Autobahnen oder einen Förderstopp für klimaschädliche Dienstwagen.
Erst kürzlich hat der Bundestag eine Änderung des KSG beschlossen. Künftig sollen die Sektoren nicht mehr einzeln bzgl. des Einhaltens ihrer Ausstoßziele kontrolliert werden. Stattdessen zählt der gesamtdeutsche Ausstoß.
Die Bundesregierung kann gegen das Urteil in Revision gehen. In einem ähnlichen Fall von November 2023 läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht bereits.
➡️ Mehr über die dt. Klimapolitik: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2482
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