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Quiz zum Reichstag in Berlin | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Vor 25 Jahren zog der Reichstag, Sitz des deutschen Bundestages, nach Berlin. Zuvor tagte dieser 50 Jahre lang in Bonn. Teste dein Wissen über den Umzug der Regierungsorgane von Bonn nach Berlin!

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1. Wann fiel die Entscheidung, dass Berlin wieder Sitz des Bundestags werden sollte?

Erläuterung

Die Entscheidung für Berlin als Sitz des Bundestags fiel am 20. Juni 1991 („Hauptstadtbeschluss“). Obwohl Bonn laut einer Umfrage aller Abgeordneten vier Tage vor der Wahl noch klarer Favorit war, sprachen sich nach der Debatte 338 der 660 Abgeordneten für Berlin aus – 320 waren dagegen. Ein sehr knappes und überraschendes Ergebnis, das im Bundestag große Emotionen weckte und deutlich machte, dass die Deutschen von der inneren Wiedervereinigung noch weit entfernt waren.

Mehr zum Hauptstadtbeschluss: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2450
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2. Wie lange dauerte die Parlamentsdebatte, die der finalen Abstimmung über den Sitz des Bundestags voraus ging?

Erläuterung

Nach einer elfstündigen Debatte am 20. Juni 1991 entschieden die Abgeordneten den Sitz des Bundestags nach Berlin zu verlegen. Die Entscheidung hatte hohe Symbolkraft: So stand Bonn für die Bewährtheit der westdeutschen Republik und eine erfolgreiche Demokratie, während eine Entscheidung für Berlin für die „wirkliche Vereinigung“ darstellte.

Videos der Debatte gibt es hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2450
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3. Wie heißt das Gesetz, dass den Umzug des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin regelt?

Erläuterung

Das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) regelt die Umsetzung des Umzugs der Regierungsorgane von Bonn nach Berlin. Es wurde am 10. März 1994 verabschiedet, also knapp drei Jahre nach dem sog. Hauptstadtbeschluss des Bundestages. Dieses regelt u.a. die faire Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin sowie den Ausgleich für die Region Bonn durch den Wegzug vieler Bundeseinrichtungen nach Berlin.

Wer’s genau wissen möchte: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2451
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4. In welchem Jahr wurde der Spruch „Dem deutschen Volke“ über dem Giebel des Reichtags-Gebäudes angebracht?

Erläuterung

Mitten im ersten Weltkrieg 1916 wurde der Spruch am Reichtags-Gebäude angebracht – zu dem Zeitpunkt tagte dort das Parlament des deutschen Reichs schon seit 22 Jahren. „Dem Deutschen Volke“ steht auf einer Länge von 16 Metern in 60 Zentimeter großen Bronzelettern. Der Spruch sollte in den entbehrungsreichen Zeiten des Krieges dem zunehmendem Vertrauensverlust des Volkes in die Monarchie entgegenwirken. Bis heute ist der Schriftzug am Reichtags-Gebäude zu lesen.
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5. Wie viele Güterzüge wurden zum Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin benötigt?

Erläuterung

Im Sommer 1999 rollten 24 Umzugs-Güterzüge von Bonn nach Berlin – aber nicht nur das: Ungezählte Möbellaster transportierten 120.000 Möbelstücke, 1.300 Computer, 46.000 Bücherkartons sowie 37.000 laufende Meter Akten. Jeden Tag waren rund 200 Möbelpacker bei der Arbeit – damit dann ab September 1999 Deutschland von Berlin aus regiert werden konnte. Umzugs-Gegner/-innen kritisierten damals v.a. die Kosten des Umzugs. Hinzu kommen die Folgekosten: 2019 verursachte die Arbeitsteilung auf zwei Städte v.a. durch viele Dienstreisen Kosten i.H.v. 9,16 Mio. Euro.
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6. Für wie viele Abgeordnete war der Plenarsaal des Reichstags ursprünglich gedacht?

Erläuterung

Bei seiner ersten Sitzung im Reichstag 1894 umfasste das Parlament 397 Mitglieder. Seitdem ist es sehr angewachsen: Aktuell finden dort 734 Abgeordnete Platz – das erklärt sich aus den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Regulär sieht der Bundestag 598 Sitzen vor – 299 Sitze für die Direktkandidat/-innen in den Wahlkreisen und ebenso viele ziehen über die Landeslisten der Parteien ein. Durch die Wahlrechtsreform vom März 2023 wird die Zahl zukünftig auf 630 begrenzt.

Mehr zur Wahlrechtsreform: Externer Link: https://kurz.bpb.de/1943
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7. Wie bezeichnete Wilhelm II. 1884 die Baupläne Paul Wallots für den Reichstag?

Erläuterung

Kaiser Wilhelm II war kein Freund des Parlaments – und schon gar nicht Freund einer Kuppel über dem zentralen Plenarsaal, die mit ihren damals 75 Metern höher war als die des Berliner Stadtschlosses (67 Meter). Deswegen sträubte er sich sehr gegen diesen „Gipfel der Geschmacklosigkeit“. Das hinderte ihn allerdings nicht daran, das von ihm despektierlich als „Reichsaffenhaus“ bezeichnete Gebäude bei der Einweihung 1894 als „Zeugnis deutschen Fleißes“ zu loben.
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8. In welchem Jahr wurde der Plenarsaal im Reichstag durch Brandstiftung zerstört?

Erläuterung

In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 stand der Reichstag in Flammen. Noch in der Tatnacht wurde der Anarchist Marinus van der Lubbe im Reichstag festgenommen und gestand die Tat. Wer für den Brand verantwortlich war, ist allerdings bis heute umstritten. Laut NSDAP war der Brand ein Aufstandsversuch der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Auch eine Beteiligung der Nazis selbst wird wissenschaftlich nicht zweifelsfrei ausgeschlossen. Am Tag nach dem Brand beschloss die Regierung die sog. Reichstagsbrandverordnung, die zahlreiche Grundrechte außer Kraft setzte, u.a. die Freiheit der Person, die Meinungs- und die Pressefreiheit.

Mehr dazu: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2452
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9. Wie viele Bundesministerien haben ihren Sitz weiterhin in Bonn?

Erläuterung

Sechs Ministerien haben weiterhin ihren Erstsitz in Bonn: Die Ministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verteidigung sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zudem haben alle Berliner Ministerien dort Dependancen, dies wurde im Berlin/Bonn-Gesetz festgelegt. 6.600 Mitarbeiter/-innen arbeiten noch in der ehemaligen Hauptstadt.
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10. Welche Städte bewarben sich 1948 neben Bonn noch als Regierungssitz?

Erläuterung

Neben Bonn bewarben sich im Herbst 1948 auch Frankfurt a.M., Stuttgart und Kassel als Regierungssitz, solange Berlin aufgrund der deutschen Teilung ausfiel. Stuttgart fand jedoch kaum Anklang und Kassel war während des Krieges stark zerstört worden, sodass 1949 die Wahl zwischen Bonn und Frankfurt a.M. lag. Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates fiel am 10. Mai 1949: Mit 33 zu 29 Stimmen wurde Bonn zum „vorläufigen Sitz der Bundesorgane bestimmt. Punkten konnte damals v.a. der weiße, moderne Bundestagskomplex am Rhein mit dessen großem Plenarsaal.

Interessierst du dich für die Architektur der Regierungsgebäude in Bonn? Mehr dazu hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2453
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1. Wann fiel die Entscheidung, dass Berlin wieder Sitz des Bundestags werden sollte?

Erläuterung
Die Entscheidung für Berlin als Sitz des Bundestags fiel am 20. Juni 1991 („Hauptstadtbeschluss“). Obwohl Bonn laut einer Umfrage aller Abgeordneten vier Tage vor der Wahl noch klarer Favorit war, sprachen sich nach der Debatte 338 der 660 Abgeordneten für Berlin aus – 320 waren dagegen. Ein sehr knappes und überraschendes Ergebnis, das im Bundestag große Emotionen weckte und deutlich machte, dass die Deutschen von der inneren Wiedervereinigung noch weit entfernt waren.

Mehr zum Hauptstadtbeschluss: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2450

2. Wie lange dauerte die Parlamentsdebatte, die der finalen Abstimmung über den Sitz des Bundestags voraus ging?

Erläuterung
Nach einer elfstündigen Debatte am 20. Juni 1991 entschieden die Abgeordneten den Sitz des Bundestags nach Berlin zu verlegen. Die Entscheidung hatte hohe Symbolkraft: So stand Bonn für die Bewährtheit der westdeutschen Republik und eine erfolgreiche Demokratie, während eine Entscheidung für Berlin für die „wirkliche Vereinigung“ darstellte.

Videos der Debatte gibt es hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2450

3. Wie heißt das Gesetz, dass den Umzug des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin regelt?

Erläuterung
Das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) regelt die Umsetzung des Umzugs der Regierungsorgane von Bonn nach Berlin. Es wurde am 10. März 1994 verabschiedet, also knapp drei Jahre nach dem sog. Hauptstadtbeschluss des Bundestages. Dieses regelt u.a. die faire Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin sowie den Ausgleich für die Region Bonn durch den Wegzug vieler Bundeseinrichtungen nach Berlin.

Wer’s genau wissen möchte: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2451

4. In welchem Jahr wurde der Spruch „Dem deutschen Volke“ über dem Giebel des Reichtags-Gebäudes angebracht?

Erläuterung
Mitten im ersten Weltkrieg 1916 wurde der Spruch am Reichtags-Gebäude angebracht – zu dem Zeitpunkt tagte dort das Parlament des deutschen Reichs schon seit 22 Jahren. „Dem Deutschen Volke“ steht auf einer Länge von 16 Metern in 60 Zentimeter großen Bronzelettern. Der Spruch sollte in den entbehrungsreichen Zeiten des Krieges dem zunehmendem Vertrauensverlust des Volkes in die Monarchie entgegenwirken. Bis heute ist der Schriftzug am Reichtags-Gebäude zu lesen.

5. Wie viele Güterzüge wurden zum Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin benötigt?

Erläuterung
Im Sommer 1999 rollten 24 Umzugs-Güterzüge von Bonn nach Berlin – aber nicht nur das: Ungezählte Möbellaster transportierten 120.000 Möbelstücke, 1.300 Computer, 46.000 Bücherkartons sowie 37.000 laufende Meter Akten. Jeden Tag waren rund 200 Möbelpacker bei der Arbeit – damit dann ab September 1999 Deutschland von Berlin aus regiert werden konnte. Umzugs-Gegner/-innen kritisierten damals v.a. die Kosten des Umzugs. Hinzu kommen die Folgekosten: 2019 verursachte die Arbeitsteilung auf zwei Städte v.a. durch viele Dienstreisen Kosten i.H.v. 9,16 Mio. Euro.

6. Für wie viele Abgeordnete war der Plenarsaal des Reichstags ursprünglich gedacht?

Erläuterung
Bei seiner ersten Sitzung im Reichstag 1894 umfasste das Parlament 397 Mitglieder. Seitdem ist es sehr angewachsen: Aktuell finden dort 734 Abgeordnete Platz – das erklärt sich aus den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Regulär sieht der Bundestag 598 Sitzen vor – 299 Sitze für die Direktkandidat/-innen in den Wahlkreisen und ebenso viele ziehen über die Landeslisten der Parteien ein. Durch die Wahlrechtsreform vom März 2023 wird die Zahl zukünftig auf 630 begrenzt.

Mehr zur Wahlrechtsreform: Externer Link: https://kurz.bpb.de/1943

7. Wie bezeichnete Wilhelm II. 1884 die Baupläne Paul Wallots für den Reichstag?

Erläuterung
Kaiser Wilhelm II war kein Freund des Parlaments – und schon gar nicht Freund einer Kuppel über dem zentralen Plenarsaal, die mit ihren damals 75 Metern höher war als die des Berliner Stadtschlosses (67 Meter). Deswegen sträubte er sich sehr gegen diesen „Gipfel der Geschmacklosigkeit“. Das hinderte ihn allerdings nicht daran, das von ihm despektierlich als „Reichsaffenhaus“ bezeichnete Gebäude bei der Einweihung 1894 als „Zeugnis deutschen Fleißes“ zu loben.

8. In welchem Jahr wurde der Plenarsaal im Reichstag durch Brandstiftung zerstört?

Erläuterung
In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 stand der Reichstag in Flammen. Noch in der Tatnacht wurde der Anarchist Marinus van der Lubbe im Reichstag festgenommen und gestand die Tat. Wer für den Brand verantwortlich war, ist allerdings bis heute umstritten. Laut NSDAP war der Brand ein Aufstandsversuch der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Auch eine Beteiligung der Nazis selbst wird wissenschaftlich nicht zweifelsfrei ausgeschlossen. Am Tag nach dem Brand beschloss die Regierung die sog. Reichstagsbrandverordnung, die zahlreiche Grundrechte außer Kraft setzte, u.a. die Freiheit der Person, die Meinungs- und die Pressefreiheit.

Mehr dazu: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2452

9. Wie viele Bundesministerien haben ihren Sitz weiterhin in Bonn?

Erläuterung
Sechs Ministerien haben weiterhin ihren Erstsitz in Bonn: Die Ministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verteidigung sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zudem haben alle Berliner Ministerien dort Dependancen, dies wurde im Berlin/Bonn-Gesetz festgelegt. 6.600 Mitarbeiter/-innen arbeiten noch in der ehemaligen Hauptstadt.

10. Welche Städte bewarben sich 1948 neben Bonn noch als Regierungssitz?

Erläuterung
Neben Bonn bewarben sich im Herbst 1948 auch Frankfurt a.M., Stuttgart und Kassel als Regierungssitz, solange Berlin aufgrund der deutschen Teilung ausfiel. Stuttgart fand jedoch kaum Anklang und Kassel war während des Krieges stark zerstört worden, sodass 1949 die Wahl zwischen Bonn und Frankfurt a.M. lag. Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates fiel am 10. Mai 1949: Mit 33 zu 29 Stimmen wurde Bonn zum „vorläufigen Sitz der Bundesorgane bestimmt. Punkten konnte damals v.a. der weiße, moderne Bundestagskomplex am Rhein mit dessen großem Plenarsaal.

Interessierst du dich für die Architektur der Regierungsgebäude in Bonn? Mehr dazu hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/2453