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Abstimmungen im Bundesrat

/ 1 Minute zu lesen

(© picture alliance / dts-Agentur)

🌅 Guten Morgen,

bei der Abstimmung zum Cannabisgesetz waren sich nicht alle Landesregierungen im Bundesrat einig.

✋ ✒️ Gesetzgebung

  • In Dtl. haben Bundestag, -regierung und -rat das sog. Initiativrecht, Gesetze vorzuschlagen. Die meisten Gesetzesinitiativen kommen von der Regierung.

  • Nachdem die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet hat, leitet sie ihn dem Bundesrat zur Stellungnahme weiter. Von dort aus geht er weiter in den Bundestag.

  • Damit ein Gesetz in Kraft treten kann, müssen Bundesrat und Bundestag darüber abstimmen, bevor der Bundespräsident es auf Verfassungstauglichkeit prüft und unterschreibt.

🏛️ Der Bundesrat

  • Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Je nach Einwohnerzahl haben sie zwischen 3 und 6 Stimmen. Die Länder müssen ihre Stimmen jeweils einheitlich abgeben.

  • Die Zustimmung des Bundesrates wird nur bei sog. Zustimmungsgesetzen benötigt. Diese betreffen die Rechte der Länder oder ändern das Grundgesetz.

  • Das Cannabisgesetz ist ein sog. Einspruchsgesetz. Hier kann der Bundesrat lediglich Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser besteht aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat und soll bei umstrittenen Gesetzen Kompromisse aushandeln.

💬 Kontroverse

  • Vor der Abstimmung über Einsetzung des Vermittlungsausschusses am 22.3. gab es Spekulationen, die Länder könnten das Gesetz über diesen Weg hinauszögern.

  • Schließlich wurden jedoch nur 19 der notwendigen 35 Stimmen für den Einsatz des Vermittlungsausschusses erzielt.

  • Die sächsischen Mitglieder stimmten uneinheitlich: Ministerpräsident Kretschmer stimmte dafür, seine Koalitionspartner enthielten sich. Daher wurden die Stimmen als ungültig gewertet.

➡️ Eine ausführliche Darstellung des Gesetzgebungsprozesses siehst du Externer Link: hier.

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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