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heute vor 75 Jahren wurde der Entwurf für die Verfassung der DDR verabschiedet.
🕰️ Historischer Kontext
Nach dem 2. Weltkrieg wurde Deutschland in 4 Besatzungszonen aufgeteilt. Die Siegermächte in Ost und West hatten sehr unterschiedliche Vorstellungen über einen neuen deutschen Staat.
Seit 1946 war in der sowjetischen Besatzungszone ein Entwurf für eine gesamtdeutsche „Reichsverfassung“ in Arbeit. Sie sollte auch für Sozialdemokrat/-innen und Bürgerliche im Westen annehmbar sein und eine Wiedervereinigung als sozialistischen Staat ermöglichen.
Im Frühjahr 1949 erarbeitete der Parlamentarische Rat in den Westzonen das Grundgesetz der BRD. Daher forcierte die Sozialistische Einheitspartei (SED) die Errichtung eines ostdeutschen Staates.
📜 Die Verfassung…
… war in weiten Teilen an die Weimarer Reichsverfassung von 1919 angelehnt: Sie enthielt die Garantie von Grundrechten, die dezentrale Verwaltung der Länder sowie die Idee eines dt. Einheitsstaates.
… hatte eine sozialistische Prägung durch das Einbringen von absoluter Volkssouveränität, Gewalteneinheit, Wirtschaftsplanung und Antifaschismus.
… enthielt auch die Voraussetzungen für die Schaffung einer sozialistischen Diktatur, so wurde Kritik an Staat und Partei unter Strafe gestellt.
⚠️ Folgen
Ab 1949 gab es 2 deutsche Staaten. Das Grundgesetz der BRD wurde am 23.5.49 verkündet, die Verfassung der DDR trat am 7.10.49 in Kraft.
Formal waren in der DDR einige Rechte vorhanden, die faktisch nie umgesetzt wurden, z. B. freie Wahlen. Die „höheren Ziele“ der SED hatten in der Praxis immer Vorrang.
1968 bekam die DDR eine 2. Verfassung, in der die SED ihre Macht verankerte.
➡️ Mehr zur Geschichte der DDR: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2431
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