🌫️Guten Morgen,
seit dem 1.3. gilt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) in Dtl.. Was ändert sich?
👩🔧📈 Wozu das Gesetz?
2023 waren knapp 2 Mio. Stellen in Deutschland unbesetzt. Einen besonders hohen Fachkräftemangel gibt es u.a. in den Branchen IT, Logistik, Pflege und Handwerk.
Laut Arbeitsagentur wäre eine Nettozuwanderung von 400.000 neuen Fachkräften pro Jahr notwendig, um die offenen Stellen zu besetzen. 2021 lag die Zahl noch bei 40.000.
Damit Fachkräfte kommen, braucht es laut Expert/-innen neben dem FEG auch eine Willkommenskultur, Bildungsinvestitionen und weniger Bürokratie.
🔍🎟️ Das gilt jetzt
Wer einen Abschluss und mind. 2 Jahre Berufserfahrung hat, kann ab einer gewissen Gehaltsschwelle einwandern, auch wenn der Abschluss in Dtl. nicht anerkannt ist.
Die Blaue Karte EU ermöglicht hochqualifizierten Fachkräften bereits seit 10 Jahren das Arbeiten ohne Vorrangprüfung und Sprachkenntnisse. Die Gehaltsgrenze, um die Blaue Karte zu erhalten, wurde nun deutlich gesenkt.
Ab Juni ermöglicht eine sog. Chancenkarte Menschen für ein Jahr zur Arbeitssuche nach Dtl. zu kommen, sofern sie einen Abschluss haben. Weitere Kriterien sind z.B. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung oder mitziehende Partner/-innen.
🇩🇪 Debatte
Im Vergleich zu anderen Staaten ist Dtl. was Berufschancen, Einkommen, Familiennachzug und Diversität betrifft, für hochqualifizierte Fachkräfte nicht besonders attraktiv.
Für Asylsuchende kann das FEG den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Bisher werden sie jedoch kaum in Lösungsansätzen zum Fachkräftemangel mitgedacht.
Die Debatte über Migrationspolitik in Dtl. ist oftmals von konservativen bis rassistischen Positionen geprägt, was auch im Ausland wahrgenommen wird.
➡️ Mehr über die dt. Migrationspolitik: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2039
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Deine bpb Social Media Redaktion