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Bundesregierung und Unionsparteien setzen sich aktuell gemeinsam für eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein.
👩⚖️👨⚖️ Das BVerfG
Das BVerfG mit Sitz in Karlsruhe besteht aus 16 Richter/-innen, die von Bundesrat & Bundestag für jw. 12 Jahre gewählt werden. Es ist das oberste Verfassungsorgan.
Seine Aufgabe ist der Schutz des Grundgesetzes (GG). Es prüft z. B., ob Gesetze mit dem GG vereinbar sind und ob der Staat die Grundrechte einhält. Zudem kann es Entscheidungen aller anderen deutschen Gerichte aufheben.
Vor dem BVerfG kann jede/-r eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, Gerichtsurteil oder eine behördliche Maßnahme einreichen.
📜🔍 Gesetzeslage
Das Gericht selbst und die Verfassungsbeschwerde sind im GG verankert. Genaueres regelt das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) von 1951, u.a.: Das BVerfG besteht aus 2 Senaten, an seine Entscheidungen sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Das BVerfGG kann jedoch mit einfacher Mehrheit geändert werden. So könnte das Gericht als zentrale Kontrollinstanz ausgeschaltet werden.
Dem wollen Regierung und Union gemeinsam vorbeugen, um die Justiz zu schützen. So solle eine Entmachtung des Verfassungsgerichts wie in Polen unter der PiS-Regierung verhindert werden.
✒️ 💬 Änderungspläne
Geplant ist, wesentliche Strukturen des BVerfG im Grundgesetz (GG) zu verankern, Änderungen des BVerfGG sollen künftig eine Zweidrittelmehrheit benötigen.
Ampel und Union sind sich darüber grundsätzlich einig. Gemeinsam können sie die Zweidrittelmehrheit für die GG-Änderung erreichen.
Staatsrechtler/-innen sowie Jurist/-innen– unter ihnen auch ehemalige Mitglieder des BVerfG – sprechen sich für einen stärkeren Schutz aus.
➡️ Mehr zum BVerfG erfährst du unter: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2205
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion