☕ Guten Morgen,
am Wochenende sind bundesweit Hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus auf die Straße gegangen. Im Umfeld der Proteste wird auch über ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Was steckt dahinter?
⚖️ Verfahren
Laut Grundgesetz Art. 21 Abs 2 sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen wollen und sich aktiv-kämpferisch und planvoll dafür einsetzen.
Einen Verbotsantrag können Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen.
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
📖👩⚖️ Geschichte
Zweimal hat das BVerfG bisher ein Verbot ausgesprochen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (nationalsozialistisch) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (stalinistisch) verboten.
Gegen die rechtsextreme NPD gab es 2 Verbotsverfahren; beide scheiterten. 2003 wurde das Verfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt.
2017 urteilte das BVerfG, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele habe, dass sie diese aber aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit nicht umsetzen könne.
👍👎Debatte
Parteien nehmen in der Demokratie eine zentrale Rolle ein und sind vom GG geschützt.
Befürworter/-innen eines Verbotsverfahrens berufen sich darauf, dass eine wehrhafte Demokratie in der Lage sein sollte, demokratiefeindliche Parteien zu verbieten. Zudem sei die AfD vom Verfassungsschutz in 3 Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft und die Recherche von Correctiv habe konkrete verfassungsfeindliche Pläne offengelegt.
Kritiker/-innen verweisen auf die hohen Zustimmungswerte und sehen die Gefahr, dass sich die Partei noch weiter von der Demokratie entfernen könnte.
Rückblick auf die Debatte um ein NPD-Verbot:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2131
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion