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er gilt als einer der bedeutendsten Tage der deutschen Frauenbewegung: Am 19.1.1919 durften Frauen zum ersten Mal in Dtl. ein nationales Parlament wählen.
📣🗯️ Hintergrund
Ausgelöst durch die Ideen der Französischen Revolution forderten in Dtl. die ersten Frauen in der 1848er-Revolution ihr Wahlrecht. Ab den 1890ern wurde es ein Kernziel der deutschen Frauenbewegung.
Nach dem 1. Weltkrieg und der Gründung der Weimarer Republik 1918, setzten sich Frauenvereine, Sozialdemokratinnen und Gewerkschaften aktiv für das Frauenwahlrecht ein: Sie schrieben Petitionen und hielten Versammlungen ab. Im Herbst 1918 kam es zu Großdemonstrationen.
Am 12.11.1918 stimmte der Rat der Volksbeauftragten für das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren.
🗳️ Wahl 1919
Bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19.1.1919 durften Frauen dann wählen und selbst gewählt werden. Mitglied einer Partei konnten sie seit 1908 sein.
308 Frauen stellten sich zur Wahl, 37 von ihnen wurden gewählt. Frauen machten schließlich 8,5 % der Abgeordneten im Parlament aus.
82,3 % der wahlberechtigten Frauen stimmten ab – und wählten vornehmlich konservative Parteien wie die katholische Zentrumspartei.
👩👱♀️ Frauen im Parlament
In der NS-Zeit wurde Frauen ab 1933 das passive Wahlrecht aberkannt. Sie durften zwar noch wählen, sich aber nicht mehr zur Wahl aufstellen lassen. Ab 1949 galt für Frauen ab 21 Jahren in der BRD und DDR wieder das allgemeine Wahlrecht.
Im aktuellen Bundestag liegt der Frauenanteil bei 35,3 %. Den höchsten Anteil verzeichnen die Grünen (59,3 %), den niedrigsten die AfD (11,5 %).
Um den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen, wird u.a. über Frauenquoten, oder die geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten und Wahlvorschlägen diskutiert.
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