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Vor 60 Jahren, am 17.12.1963, wurde in Berlin das erste Passierscheinabkommen unterzeichnet. Dadurch wurde die innerdeutsche Grenze erstmals etwas durchlässiger.
🧳 🧱 Berliner Mauer
Am 13.8.1961 riegelte die DDR-Führung die Grenzen zwischen dem östlichen und den westlichen Berliner Sektoren mit einem Stacheldraht ab. Wenige Tage später begann der Bau der Berliner Mauer.
Über Nacht wurden Familienangehörige, Freund/-innen und Kolleg/-innen getrennt, durften sich nicht gegenseitig besuchen oder den jeweils anderen Teil der Stadt betreten.
Mit der Mauer wollte die DDR-Führung die massenhafte Auswanderung von DDR-Bürger/-innen stoppen und einen wirtschaftlichen Zusammenbruch verhindern.
🎫 🛂 Passierscheinabkommen
Im Dezember 1963 handelten der West-Berliner Senat und die DDR-Regierung das erste Passierscheinabkommen aus.
West-Berliner/-innen durften erstmals nach der Teilung ihre Verwandten im Osten der Stadt an Weihnachten und Neujahr besuchen. Etwa 730.000 West-Berliner/-innen überquerten vom 19.12.1963 bis 5.1.1964 die Grenze mit Passierscheinen.
Passierscheinanträge wurden von DDR-Postbediensteten – darunter verkleidete Stasi-Mitarbeiter/-innen – in West-Berliner Schulen bearbeitet. Menschen standen dafür tagelang Schlange.
📜 🌐 Ringen um Anerkennung
Während die BRD das Abkommen als rein verwaltungstechnische Vereinbarung betrachtete, legte die DDR dieses als völkerrechtliche Anerkennung durch die BRD aus.
Eine solche Anerkennung blieb jedoch aus. Deswegen lehnte die DDR 1966 nach insgesamt 4 Passierscheinabkommen eine Fortführung ab.
1971 entspannte sich die Besuchslage für West-Berliner/-innen in Ost-Berlin durch das sog. Viermächteabkommen.
Mehr zu den Passierscheinabkommen erfährst du unter
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2108
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