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gestern vor 75 Jahren verkündete die UN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
🇺🇳 Die Entstehung
Der Schutz der Menschenrechte war bereits in der Gründungscharta der Vereinten Nationen (1945) verankert.
Als Reaktion auf die Gräueltaten des 2. Weltkrieges sollten Menschenrechte international festgeschrieben werden. Zuvor war der Schutz der Menschrechte hauptsächliche eine nationale Angelegenheit.
Von 1946-1948 erarbeiteten Vertreter/-innen von 18 Staaten unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt (Foto) in der UN- Menschenrechtskommission die AEMR.
📃✍️ Die Erklärung
Die AEMR wurde am 10.12.1948 von der UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet: 48 Staaten stimmten zu, 8 enthielten sich.
In den 30 Artikeln der Erklärung werden politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Bürgerrechte festgelegt. Sie gelten universell für alle Menschen. (Art. 2)
Staatliche Organe haben laut AEMR die Pflicht, Menschenrechte nicht zu verletzen und sie aktiv zu schützen.
⁉️ Die Wirkung
Die AEMR ist rechtlich nicht bindend. Die Menschenrechte sind aber überall dort einklagbar, wo sie in der nationalen Gesetzgebung (oder Verfassung) verankert sind.
Die AEMR gilt als ein Grundpfeiler für den internationalen Menschenrechtsschutz. Dennoch gibt es weltweit immer wieder Menschenrechtsverletzungen.
Aufgabe des UN-Menschenrechtsrats ist u.a. die Überwachung der Menschenrechtslage weltweit. Der Rat kann keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen. Kritik gibt es an der Ungleichbehandlung von Staaten sowie der Mitgliedschaft einiger autoritärer Staaten.
➡️ Mehr Infos zur AEMR findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2106
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Deine bpb Social Media Redaktion