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ein Bündnis um Sahra Wagenknecht will eine neue Partei gründen. Wie funktioniert das?
🔜 Neue Partei
Wegen eines lange andauernden Richtungsstreits sind Wagenknecht sowie 9 weitere Abgeordnete aus der Linken ausgetreten.
Nun stellten sie ihren neuen Verein „Bündnis Sahra Wagenknecht - Für Vernunft und Gerechtigkeit“ vor. Vereinsziel ist, Anfang 2024 eine neue Partei zu gründen.
Der Verlust des Fraktionsstatus für Die Linke gilt dann als wahrscheinlich. Sie hätte dann z.B. weniger Rechte im Parlament und weniger Mittel zur Verfügung, um etwa neue Mitarbeiter/-innen einzustellen.
📜☑️ Parteigründung
Die Gründung einer Partei ist laut Art. 21 GG frei, solange ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen folgt. Weitere Vorgaben machen das Bürgerliche Gesetzbuch und das Parteiengesetz.
Die Gründung ist abgeschlossen, wenn auf einer Veranstaltung die Gründung, das Programm und die Satzung der Partei beschlossen und der Vorstand gewählt wurde.
Anschließend muss der Vorstand die Gründungsunterlagen der Bundeswahlleiterin überreichen, die sie prüft und in ein einsehbares Verzeichnis aufnimmt.
🗳️🔍 Teilnahme an Wahlen
Erst durch die Zulassung zu einer Wahl ist eine Partei auch im Sinne des Parteiengesetzes voll anerkannt. Parteien, die noch nicht im Land- oder Bundestag vertreten sind, müssen ein Prüfungsverfahren beim jeweiligen Wahlausschuss durchlaufen.
Der Ausschuss prüft, ob die Partei mehrheitlich deutsche Mitglieder, einen Vorstand aus mind. 3 Personen und einen von anderen unterscheidbaren Namen hat.
Weitere Anforderungen sind klare politische Ziele im Programm und die Erfüllung von Mindestanforderungen an die innerparteiliche Demokratie.
➡️ Mehr zum Thema Parteigründung:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2055
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