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Ende September hat der erste vom Bundestag eingesetzte Bürger/-innenrat seine Arbeit aufgenommen. Was genau ist das eigentlich?
🧓 🧔 🧕 Der Bürger/-innenrat
Im Mai hat das Parlament die Bildung des Bürger/-innenrates beschlossen.
Der Rat besteht aus 160 Personen, die aus 20.000 zufällig ausgelosten Bürger/-innen gezogen wurden. Bei der Zusammensetzung wurde auf eine Verteilung nach Geschlecht, Alter, regionaler Herkunft und Bildungshintergrund sowie Essgewohnheiten geachtet.
Das Gremium soll ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen für die Ernährungspolitik vorlegen. Geplant sind 3 Präsenzsitzungen und mehrere Onlinesitzungen.
🍎 🍗 Das Thema
Der Titel des geplanten Gutachtens lautet „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“.
Selbstgewählte Schwerpunkte sind u.a. Preise und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Tierhaltung und -wohl sowie Lebensmittelverschwendung.
Ende Februar 2024 soll das Gutachten vorgelegt werden. Dem Rat stehen Wissenschaftler/-innen und Vertreter/-innen von Verbänden als fachliche Expert/-innen zur Seite.
🏛️ 🗨️ Mehr Partizipation?
Bürger/-innenräte sollen den Dialog zwischen Bevölkerung und Politik fördern und politische Teilhabe schaffen. So soll das Vertrauen in Institutionen und damit die Demokratie gestärkt werden.
Durch das Losverfahren sollen Personen einbezogen werden, die sonst nicht aktiv an Entscheidungsprozessen teilhaben. Quoten sollen die Repräsentativität der Zusammensetzung sichern.
Verbraucher/-innenorganisationen wie Foodwatch befürworten das Konzept, kritisieren jedoch die Unverbindlichkeit der Empfehlungen. Am Ende entscheiden die Abgeordneten.
➡️ Mehr zu Bürger/-innenräten kannst du hier nachlesen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2043
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Deine bpb Social Media Redaktion