🌄 Guten Morgen,
seit Jahren ringt die EU um den richtigen Umgang mit Migration. Im Rahmen einer geplanten Reform der EU-Asylpolitik haben sich die EU-Staaten nun auch bei der umstrittenen Krisenverordnung geeinigt. Was steckt dahinter?
☎️ Die Krisenverordnung ist…
…ein zentrales Element der EU-Asylreform und sieht für eine drohende Überlastung der Mitgliedsstaaten verschärfte Maßnahmen vor.
Schutzsuchende könnten dann deutlich länger unter haftähnlichen Bedingungen an der EU-Außengrenze festgehalten werden. Die EU-Staaten könnten zudem die Regeln für eine Anerkennung verschärfen.
Die Bundesregierung stellte sich bisher gegen die Verordnung, u.a. aus humanitären Gründen, hat jetzt aber eingelenkt, auch da nun eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten nötig ist, um die Krisenverordnung zu aktivieren.
🇪🇺 Hintergrund
Mit der Reform des GEAS (Gemeinsame Europäische Asylsystem) soll es künftig möglich sein, Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen in sog. Asylzentren durchzuführen. Schutzsuchende mit wenig Anerkennungschancen sollen schnell abgewiesen und abgeschoben werden können.
Die Zahl sicherer Drittstaaten soll steigen, u.a. da die EU-Staaten die Anforderungen absenken können.
EU-Staaten, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, sollen im Gegenzug Sachleistungen oder Ausgleichzahlungen leisten.
🗣️ Wie geht es weiter?
NGOs kritisieren die Pläne scharf: Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit würden durch die neue Krisenverordnung und Teile der Reform verletzt werden.
Polen und Ungarn stellen sich gegen Reform wegen der geplanten verpflichtende Aufnahme von Geflüchteten und Ausgleichzahlungen für Staaten, die keine Menschen aufnehmen.
Noch ist die Reform nicht Gesetz: Sie muss noch im EU-Parlament und in der EU-Kommission verhandelt werden.
➡️ Mehr Infos zu Flucht und Asyl:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2039
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Deine bpb-Online-Redaktion