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letzte Woche hat die Bundesregierung nach monatelangen Verhandlungen den Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen.
📌 Was ist neu?
Die Kindergrundsicherung soll künftig mehrere Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag, die bisher z.T. gesondert beantragt werden mussten, bündeln.
Alle Familien erhalten einen festen Grundbetrag (min. 250 €), unabhängig von Einkommen und Sozialleistungen der Eltern. Daneben gibt es einen flexiblen Zusatzbetrag, abhängig vom Familieneinkommen und dem Alter des Kindes.
Die Kindergrundsicherung soll Kinderarmut bekämpfen, u.a. durch einen vereinfachten Zugang zu Leistungen. Ca. 70 % der Familien nehmen nicht alle Leistungen in Anspruch.
🗣️Die Debatte
In der Bundesregierung gab es monatelang Streit um die Kindergrundsicherung, v.a. um die Frage der Finanzierung.
Bundesfamilienministern Lisa Paus (Grüne) hatte ursprünglich Mehrkosten in Höhe von 12 Mrd. € veranschlagt. Insbesondere dem Koalitionspartner FDP war das zu viel. Im aktuellen Entwurf sind noch 2,4 Mrd. € Mehrkosten geplant.
Die Kindergrundsicherung soll ab 1. Januar 2025 ausgezahlt werden. Die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Gesetzes und die technische Umsetzung könnten das Vorhaben jedoch verzögern.
👩👦👦Kinderarmut in Deutschland
Jedes 5. Kind in D. (ca. 2,9 Mio.) wächst in Armut auf. Als armutsgefährdet gelten Familien, die weniger als 60 % des dt. Durchschnittseinkommens verdienen.
Besonders betroffen sind Alleinerziehende sowie Familien mit 3+ Kindern. Umso länger ein Kind in Armut aufwächst, desto schlechter sind seine Zukunftschancen.
Vereine wie das Deutsche Kinderhilfswerk befürworten die Kindergrundsicherung, kritisieren jedoch die geringe Finanzierung und niedrige Sozialleistungen.
➡️ Mehr zu den Ursachen von Kinderarmut findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2036/
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Deine bpb Social Media Redaktion