🌅 Guten Morgen,
heute ist Internationaler Tag der Informationsfreiheit. Was steckt dahinter?
🤔💡 Informationsfreiheit?
Informationsfreiheit ist das Recht auf den voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen.
Sie ist im Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert: „Jeder hat das Recht […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
Der ungehinderte Zugang zu Informationen gilt in unserer Wissensgesellschaft als Voraussetzung für demokratische Teilhabe, stellt die Transparenz staatlichen Handelns sicher und verhindert z.B. Korruption.
🗄️🔍 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
In Deutschland gilt auf Bundesebene seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auf Anfrage müssen Behörden Auskunft geben, z.B. durch Einsicht in Akten, Protokolle interner Beratungen und E-Mails.
Die Bundesländer haben eigene IFGs. Städte und Landkreise können unabhängig vom Land über die Anwendung entscheiden und einzelne Behörden von der Auskunftsverpflichtung befreien.
Die Einhaltung des IFG kontrollieren die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bund und Ländern. Bürger/-innen können sich z.B. an sie wenden, wenn sie sich in ihrem Recht verletzt sehen.
🆓📂 Aktuelle Diskussionen
Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International kritisieren, dass es im IFG zu viele Ausnahmeregelungen gibt, die Herausgabe von Informationen teilweise verweigert wird oder gebührenpflichtig ist.
Das soll ein sog. Transparenzgesetz ändern. Ziele: Weniger Ausnahmen, gebührenfreie Anfragen und proaktive Veröffentlichung von Dokumenten/Daten.
In einigen Bundesländern gibt es bereits solche Transparenzgesetze. Laut Koalitionsvertrag plant auch die Bundesregierung ein solches Gesetz, allerdings erst zum Ende der Legislaturperiode.
➡️ Mehr dazu und Unterstützung beim Stellen einer Anfrage bekommst du z.B. beim Projekt „FragDenStaat“:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2034
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion